Simson mit T-Führerschein?
Hallo,
ich bin 16 Jahre alt, komme aus Bayern und bin gerade kurz davor meinen Traktorführerschein Klasse T zu absolvieren und habe dies bezüglich noch ein paar Fragen:
Darf ich dann mit dem Inhaltenen AM-Schein eine Simson mit 60 km/h fahren? Und wenn ja hab ich dann irgendwelche Einschränkungen oder ähnliches?
Danke für eure Antwort ;)
4 Antworten
In Klasse T ist Klasse AM enthalten. §6 FeV:
(3) Außerdem berechtigt
11. die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.
Mit Klasse AM darfst du Fahrzeuge fahren, die in der DDR als Kleinkraftrad eingestuft wurden. Mopeds bis 50ccm und 60 km/h waren Kleinkrafträder im Sinne der Vorschriften der DDR.
§76 FeV:
Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
b) Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Hallo,
Du darfst damit auch eine alte Simme mit laut ABE zulässigen 60 KM/h fahren, und es gibt auch sonst keine Einschränkungen gegenüber einer "stand-alone" erworbenen Klasse AM.
LG
In der Klasse T ist die Klasse AM enthalten, siehe § 6 Abs. 3 FeV.
Bei Erstzulassung bis zum 28.02.1992 darfst du mit der Simson 60 km/h fahren.
Klasse t beinhaltet nicht am
Und Klasse t ist nur für Land und Forstwirtschaft
Also nö
Mit einem Führerschein der Klasse T dürfen folgende Maschinen bewegt werden: Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft. Hierbei muss beachtet werden, dass 16- bis 18-jährige Inhaber des Führerscheins Klasse T nur Zugmaschinen bewegen dürfen, die bauartbedingt 40 km/h nicht überschreiten.
Deine Fahrschule wäre aber er bessere Ansprechpartner
was völliger quatsch ich würde mich erstmals richtig informieren bevor ich hier irgend einen stuss von mir gebe
Die Führerscheinklasse T schließt die Klasse L mit ein. Ebenso ist im T der Mopedschein (AM) enthalten und beim L nicht. Auch Selbstfahrer dürfen mit der Klasse L auf der Straße bewegt werden. Jedoch nur, wenn die Maschine eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) von 25 km/h hat bei der klasse t ist am inbegriffen ^^