Kann man 60 KM/h mit dem Am Führerschein fahren?
Hallo, ich habe schon vor längerer Zeit Gelesen das man z.b. mit einer Simson S51 und dem Am Führerschein 60 KM/h Fahren darf. Stimmt das?
Liebe Grüße
4 Antworten
Ja. Du darfst Krafträder mit 50ccm fahren.
Alle ROller, die Bis Baujahr 2001 sind, fahren schneller.
Erst danach wurden sie auf 45kmh gedrosselt.
Die neuen sind meist auch schneller als 45 km/h, aber alles was vor 2001 auf den Markt kam darf halt auch bis zu 50 km/h laufen. Mit Ausnahme der alten DDR Modelle, welche damals mit 60 zugelassen wurden - die dürfen halt auch immer noch 60 km/h bringen.
Man muss da stark unterscheiden. Ein Bekannter von mir hat sich vor 2 Jahren einen Peugeot Roller gekauft - daran ist nichts verändert aber der läuft trotzdem knapp 70 km/h. Dürfen tut er das aber nicht - wenn er angehalten wird ist er dran.
Ja, das stimmt.
Bei EZ vor dem 28. Februar 1992 ist 60 km/h bbH erlaubt.
Aber nur bei Zulassung in der ehemaligen DDR :
Ausnahmeregelungen zur zulässigen Höchstgeschwindigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß dem Einigungsvertrag[33] zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik gelten „Kleinkrafträder gemäß den Vorschriften der DDR“[34] auch im bundesdeutschen Recht als Kleinkrafträder, wenn sie auf dem Gebiet der (ehemaligen) DDR bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind und eine entsprechende allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis haben.[35] Demzufolge ist für bis zum Stichtag erstmals in Verkehr gekommene Zweiräder mit nicht mehr als 50 cm³ und einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 60 km/h in Deutschland auch heute noch die Führerscheinklasse AM ausreichend und es besteht keine Zulassungspflicht.[36] Die Ausnahmeregelung hing mit den millionenfach in der ehemaligen DDR verbreiteten Simson-Fahrzeugen mit zumeist 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zusammen, die nach bundesdeutschem Recht rückwirkend als Motorrad eingestuft worden wären. Da die Ausnahmeregelung ohne Ablauffrist versehen wurde, hat sie noch heute Gültigkeit. In der FZV ist die Regelung gegenwärtig indirekt in § 50(1) enthalten, in dem eine teilweise fortbestehende Gültigkeit des eigentlich aufgehobenen § 18 StVZO festgehalten ist,[37] auf den sich wiederum der Einigungsvertrag bezieht. In der FeV ist die Ausnahmeregelung in § 76 enthalten.[38]
Bis 2001 war die Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern auf 50 km/h begrenzt. Für bis zum 31. Dezember 2001 in den Verkehr gekommene Kleinkräfträder im Sinne der damaligen Bestimmungen gilt im Rahmen der FZV nach § 18 StVZO und § 76 FeV ebenso eine Ausnahmeregelung, sodass diese ebenso weiterhin als Kleinkraftrad gelten und die Führerscheinklasse AM ausreichend ist.
Ja...
Und dann gibt‘s da noch die 50ccm Simson Gefährte aus alten DDR Beständen. Die wurden seinerzeit mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zugelassen / verkauft und dürfen auch immer noch so schnell fahren (mit AM Fahrerlaubnis).
Deswegen (und natürlich weil die Dinger Kultur sind) werden die alten Simson Schwalbe Roller ja auch so hoch gehandelt und gehegt und gepflegt...