Sim24 Sonderkündigungsrecht?
Guten Abend liebe Gutefragenutzer,
seit Ende Dezember habe ich einen Vertrag bei sim24.de. Ich hatte hin und wieder kein Netz und VoLTE funktionierte nur ab und an. Telefonisch habe ich mehrmals drauf hingewiesen und immer hieß es dass es ein Netzproblem ist und das Problem schnellstmöglich behoben wird. Nun ist es so dass ich seit geraumer Zeit- sobald ich unterwegs bin- überhaupt keine mobilen Daten habe und VoLTE direkt abschaltet wenn ein Anruf ein- oder ausgeht. Mein Kind geht ab März in die Kita und ich werde per WhatsApp informiert wenn was sein sollte (krank, etc), was bedeutet dass ich durchgehend mobil erreichbar sein sollte, wenn möglich.
Ich habe nun freundlich um eine Kündigung mit Sonderkündigungsrecht gebeten, diese wurde abgelehnt bzw. es wurde gar nicht erst darauf eingegangen sondern die Kündigung wurde zwar akzeptiert aber erst zum fristgerechten Datum in zwei Jahren.
Wisst ihr wie ich vorgehen soll, bei wem ich mir Hilfe holen kann ohne den Gang zum Anwalt?
Es ist ein super Preisleistung-Tarif, aber davon habe ich leider nichts wenn ich es nicht nutzen kann.
1 Antwort
Wie gut das Netz ist, hängt vom Netzbetreiber ab. SIM24 ist eine Marke von Drillisch und baut gerade ein eigenes Netz auf, das 1&1 5G Netz. Bisher wurde das Netz von Telefonica und Vodafone mitgenutzt. In dem neuen Netz gibt es noch erhebliche Lücken. Bei fehlender Abdeckung werden noch die Fremdnetze genutzt.
Ich bin selbst Kunde des Drillisch-Konzerns und bei mir ist das Netz auch gern mal weg. Das ist ärgerlich, aber das zu dokumentieren ist enorm aufwändig und schwierig. Wenn es wirklich regelmäßig komplett ausfällt, lohnt es sich aber ggf. schon.
Grundsätzlich gilt bei Problemen mit dem Mobilfunkanbieter:
1. Über einen längeren Zeitraum dokumentieren.
2. Dem Anbieter schnellstmöglich melden.
3. Frist zur Behebung des Problems setzen.
Wenn die Beschwerden zumindest beantwortet werden, reicht es, so etwas per E-Mail zu versenden. Bekommt man kein Feedback, muss man das per Einwurfeinschreiben machen.
4. Wird das Problem nicht behoben, Sonderkündigung aussprechen. Per Einwurfeinschreiben.
Ob es für ein Sonderkündigungsrecht reicht, kann man nicht pauschal beantworten.
Es ist übrigens immer hilfreich, vorsichtshalber auch einen Widerruf des Vertrags erklären. Mit ein bisschen Glück hat der Vertragspartner einen Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht, oder diese versehentlich nicht erteilt.