Sieht die Behörde (Führerscheinstelle auch gelöschte Eintragungen?

1 Antwort

Geht es Dir zufällig um den Antrag auf Neu- / oder Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis mit einer etwaigen MPU-Auflage?

Bei Eintragungen ins BZR ist es jedenfalls so, dass Einträge zu älteren Verurteilen je nach Schwere der Straftat zzgl. Anlaufhemmung und / oder Nachliegezeit meist nach 2, 5 oder 10 Jahren in danach folgenden Verfahren nicht mehr verwertet werden dürfen.

Es kann dann allerdings durchaus passieren, dass entsprechende Alteinträge zumindest im BZR / FZ "Belegart O" dann nicht komplett ausradiert werden, sondern in der Akte lediglich z.B. durch Schwärzung unkenntlich gemacht werden.


HORSTistdermann 
Beitragsersteller
 21.06.2023, 20:50

Hallo Und schönen Dank dir!

In der Tat . im Detail will mein Cousin Der jetzt in den 40 ist und Noch nie Einen FS Besessen oder gemacht hat ( da er bisher immer dachte das Seine Alte Gerichtsverhandlung mit einer Schlägerei dabei Alkoholisiert war und auch Cannabis Oder andere Sachen Konsumiert hat ) ihm immernoch Die Behörde einen Strich durch die Rechnung machen wird. Also Bei Erstantrag und einer vor 15 Jährigen Verurteilung sage ich : Wenn er Diesen Eintrag Löschen lässt dürfte eigentlich keine Probleme geben .Er meint aber weiterhin das er deswegen keine Fahrerlaubnis zugestellt bekommt ohne Eine MPU .

I dont Know 😋in diesem Thema hat irgendwie Jeder Ahnung aber keiner Recht ^^ ..Deshalb mein Vorschlag ,Einfach Probieren!? P.s er versichert das der Eintrag schon gelöscht wurde oder er es löschen lassen kann wegen Fristablauf .

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Gnurfy  21.06.2023, 22:12
@HORSTistdermann

Das wird jetzt eine schwierige Frage, denn in folgendem Sachverhalt erklärt ein Anwalt, nach welchen Paragrafen eine Fahrerlaubnisbehörde durchaus doch ein behördliches Führungszeugnis anfordern könnte auf Kosten des Antragstellers:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Stadt-wird-Fuehrungszeugnis-einholen-fuer-den-Antrag-Ersterteilung-Klasse-B--f117677.html

Insbesondere wurden in dieser Antwort aus der FEV die §§ 22, sowie 11-14 FEV erwähnt. Verstärkte Neigung zu Aggressionen und Schlägereien könnten sich dabei dann z.B. in § 11 Abs. 3 wieder finden.

Im behördlichen Führungszeugnis könnten aber auch neuere Delikte mit BTM unter gewissen Umständen erfasst sein.

Das ganze kann damit rechtlich für Laien durchaus etwas undurchsichtig werden, weshalb ich nach > 15, besser 16 Jahren der Rechtskraft des Urteils auch

Deshalb mein Vorschlag ,Einfach Probieren!? 

zustimmen würde.

Entweder nimmt die Führerscheinstelle den Antrag auf FE-Ersterteilung auf Anhieb klaglos ohne Anforderung eines Führungszeugnisses an, oder er zieht seinen Antrag bei entsprechender Nachforderung eines Führungszeugnisses ohne Angabe von Gründen sofort wieder zurück.

Einsicht in das behördliche Führungszeugnis ( den BZR-Gesamtauszug Belegart O ) kann man leider nur über einen Rechtsanwalt erhalten.

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