Sie hat einem 13 jährigen nudes, geschickt, was tun?

3 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nun, das Problem ist, dass UNTER 14 Jahren eine Strafmündigkeit nicht gegeben ist. Das ist der Hebel, an dem die Eltern des 13-jährigen ansetzen können.

Es kommt also wohl maßgeblich auf die Eltern des Mädels an.

Ob das verlässlich mal einfach so fallengelassen wird (wie 'PrivateUserx' es vertritt), das kann ich nicht beurteilen. Ich denke aber, dass es maßgeblich von der sachbearbeitenden Person und deren Kombination aus Zeit und Motivation abhängt.

Wenn also das Verhältnis des Mädchens zu ihren Eltern nicht hochbelastet bis zerrüttet ist, sondern eher verlässlich und belastbar, dann sollte das Mädchen oder dann solltet Ihr gemeinsam (gern das Mädchen mit Dir an ihrer Seite) auf die Eltern zugehen (nicht die des Jungen, sondern die des Mädchens!) und das unter Einsichtigkeit besprechen.

WENN eine solche Anzeige ins Haus flattert, dann ist es nicht die beste Basis, um die Kohlen aus dem Feuer zu holen, wenn die Eltern davon eiskalt erwischt würden. Und die Eltern hätten eine umso bessere Möglichkeit, sowohl der Strafverfolgungsbehörde als auch etwaig dem Jugendamt gegenüber klarzstellen, dass sie zwar selbstverständlich Heimlichkeiten der eigenen Tochter nicht vermeiden können, aber doch insgesamt die Lage gut unter Kontrolle haben und eine gegenseitig offene Kommunikation die Grundlage des Eltern-Kind-Verhältnisses ist.


Vorskin 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 20:29

Und was ist wenn sie eine Anzeige bekommt? Steht das dann irgendwo (akte keine ahnung) und wie lange?

0
frederick  18.08.2024, 19:29
@Vorskin

Eine Ermittlung, die letztlich eingestellt wird, steht auch in keinem Führungszeugnis, wird also letztlich keine Spuren hinterlassen. Deshalb finde ich es aber wichtig, dass die Eltern des Mädchens eine geordnete Situation in Elternhaus und bzgl. "Erziehung" (ich mag diesen Begriff nicht) repräsentieren können! Es sollte möglichst klar und ohne lange Zweifel für Außenstehende erkennbar sein, dass die Eltern persönlich und die Gesamtsituation im Elternhause geeignet sind, dem Mädchen ein reelles Sozail- und Unrechtsverständnis auch langfristig zu vermitteln.

0

Der Versand von Pornographie ist verboten. Insbesondere an einen 13-jährigen.

Und noch insbesonderer, falls es sich um Kinder- oder Jugendpornograhie handelt, welche man weder erstellen, noch besitzen oder versenden darf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Ja, damit hat sie die erste Strafanzeige und wohl den ersten Eintrag im Erziehungsregister bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, was ihr bei Bewerbungen für bestimmte Stellen sicher "hilfreich"sein wird...