Sichtschutz?


28.01.2023, 11:56

Cira 180cm auf 4m

Spikeman197  28.01.2023, 11:57

Für eine Terasse? Ist da kein Zaun? Was ist da stattdessen?

Hiii92 
Beitragsersteller
 28.01.2023, 12:02

Ich weiß nicht wie man das nennt aber das ist ein "Balkon im Erdgeschoss" und jeder Mensch kann rein schauen.

Da ist kein Zaun aber ich wollte mir eine Konstruktion bauen

2 Antworten

In deinem konkreten Fall benötigst du dieErlaubnis deines Vermieters. Der darf das untersagen, was er fast mit ziemlicher Sicherheit tun wird.


Spikeman197  28.01.2023, 12:30

Für eine 'bauliche Veränderung' trifft das sicher zu. Aber für eine bewegliche Wand (Paravent) oder quasi eine Art Vorhang aber nicht.

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Pensioner61  13.05.2023, 18:16
@Spikeman197

Auch dies ist unter Umständen nicht erlaubt.

Bei einem Mehrfamilienhaus, ist oft eine Hausordnung vorhanden, wo auch stehen kann, dass am Balkon keine Veränderung am Geländer oder Sichtschutz erlaubt ist.

Außerdem, muss mindestens ein Geländer am Balkon sein!

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Hiii92 
Beitragsersteller
 28.01.2023, 12:33

Er hat's mir erlaubt.

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hmm, ich wohne auch im Erdgeschoss, habe einen Balkon nach vorn, direkt neben dem Eingang, Fahrrädern und Mülltonnen =8-/

Jedenfalls war der Vermieter nicht geschickt genug, den Seitenbereich ganz (zB mit Milchglas) zu verdecken, weshalb quasi jeder der rein oder raus geht einen Blick auf meinen Balkon werfen könnte. Vom Gehweg empfinde ich es nicht als soo schlimm, da es einen Vorgarten gibt, einen Baum, einen hohen Strauch, Hochparterre und ein paar Meter Abstand.

Jedenfalls habe ich die Seite (2 m breit und hoch, ab Balkonbrüstung) mit einer Art Netz aus grünen PlastikBlättern zugehängt. 2 Versuche mit je 2 großen BambusSträuchern (in großen Blumentöpfen) sind leider fehlgeschlagen.

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Allerdings hab ich es doppelt genommen (ein kleineres Stück gab es nicht UND dadurch ist es natl. Blickdichter).