Sicherungsübereignungsvertrag?
Ich brauche mal Hilfe zu einer Aufgabe.
(Aufgabe: Zur Sicherung eines Darlehens zum Kauf eines Drehautomaten wird zwischen der Metallbau GmbH und der Volksbank Lahn eG wird Vertrag geschlossen)
Der Vertrag ist ein Sicherungsübereignungsvertrag.
Aber ich hab die Frage:
- Welches recht hat das Kreditinstitut, wenn der Sicherungsgeber und Schuldner seinen Verpflichtungen aus dem Darlehen gegenüber der Bank nicht nachkommt?
- Wie erfolgt die Verschaffung des Eigentums an den Darlehensgeber?
Wäre toll wenn ihr mir in den Punkten helfen könntet :)
3 Antworten
zu 1) wenn es an Pflichterfüllung seitens des Schuldners/Sicherungsgebers mangelt, kann der Sicherungsempfänger/Inhaber das gesicherte Gut verwerten. Dieses Recht sowie wann und wie es genutzt werden kann, ergibt sich aus dem Sicherungsvertrag.
zu 2) durch den Sicherungsvertrag. Darin werden Eigentümerrechte behandelt. Handelt es sich bei dem übereigneten Gut z.B. um eine Immobilie, ist eine Eintragung im Grundbuch zusätzlich erforderlich.
Grds muss der Darlehensschuldner die Pflichten des §488 BGB erfüllen, solang er diesen nach kommt passiert nix.
Sicherungsübereignung = Besitzkonstitut §930 ivm 868 BGB
Zahlt der Darlehnesnehmer nicht greift §985 BGB
denkbar wäre auch eigentumsvorbehalt mit aufschiebenderwirkung §449 ivm §158
greift auch wieder 985
Wird der Kredit nicht bedient hand die Bank das Recht zur Pfändung der Sache.