Zählt mein Fahrtweg nicht als Arbeitszeit?
Moin,
ich mach gerade ein duales Studium und sollte für eine Baudokumentation nach Hörstel fahren, was von mir aus mit dem Zug ca. 7,5h hin und nochmal 7,5h zurück gedauert hat. Außerdem war ich noch bei ADIDAS, wobei die Fahrt (als Beifahrer) 3h hin und auch wieder 3h zurück dauerte. Hinzukamen über eben diese Woche ca. 1h für Hin- und Rückfahrt vom Hotel. Nun mein Problem: mein Kollege meinte, dass ich bei ADIDAS am Ende der Woche auf 54h Stunden (mit Fahrtweg) gekommen und diese abfeiern solle. Deshalb hab ich in Absprache mit meinem Chef 2 Tag freigenommen. Als ich jetzt aber fragte, wie ich die Fahrzeiten angeben soll, meinte er, dass die Zugfahrt und Fahrt als Beifahrer nicht als Arbeitszeit zählen. Das würde aber bedeuten, dass mir aufgrund der 2 Tage die ich wegen den Überstunden freigenommen habe nun 22h fehlen. Ist hier richtig, dass ich quasi keine Stunde der Fahrtzeit angerechnet bekomme?
3 Antworten
der unterschied zwischen "dienstfahrten" und "fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte" ist steuerlich/gesetzlich klar geregelt, auch wenn es grauzonen z.b. bei menschen im außendienst oder dienstreisen, die von zuhause aus angetreten werden, gibt.
es ist richtig, dass solches passives mitfahren im zug oder als beifahrer nicht als arbeitszeit zählt, aber lange reisezeiten können ggf. mit pauschaler zeit oder anteilig bewertet werden.
du hättest das vor dem (vermutlich kommentarlosen) freinehmen mit deinem chef klären sollen.
Kenne ich auch so. Passive Fahrzeit ist keine Arbeitszeit.