Sexspielzeug aufs Band legen (Flughafen)?
Hallo!
Ich verreise bald von Frankfurt nach Australien (mit Zwischenstopp in China) und wollte 1-2 Spielzeuge mitnehmen. Die sind aufladbar, daher muss ich sie ja ins Handgepäck tun. Muss man bei der Kontrolle am Flughafen alle elektronischen Geräte, also auch die Spielzeuge aufs Band legen oder kann ich sie in der Tasche lassen? Laptops etc muss man ja auch rauslegen. Weiß nicht ob es erwähnenswert ist, sind aber sozusagen Vibratoren zwischen 10-20cm. Das ist mir wichtig zu wissen, da ich innerhalb von Australien noch mit dem besten Freund meines Freundes fliegen werde und es mir ein wenig peinlich wäre, vor ihm diese Dinger aufs Band zu legen.
Danke für alle Antworten :)
Da in den Vibratoren Lithium-Akkus drin sind, muss es ins Handgepäck. Ich würde nur gerne wissen ob alle elektronischen Geräte (wie die Vibratoren) bei der Kontrolle auch aus der Tasche genommen werden, oder ob ich sie drinnen lassen kann :)
4 Antworten
- Tragbare elektronische Geräte, die auslaufsichere Batterien enthalten, dürfen sowohl im Handgepäck als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllen:
- Die Anforderungen der Sonderbestimmung A67 der ICAO TI erfüllen
- Die Spannung jeder Batterie darf höchsten 12 Volt betragen
- Die Energie darf 100 Wh nicht überschreiten
- Das Gerät muss gegen unbeabsichtigte Inbetriebnahme geschützt sein oder jede Batterie muss abgeklemmt und die Pole isoliert sein
Nimm Batterien raus und pack die Teile in den Koffer und den Rest ins Handgepäck
Die sind aufladbar, daher muss ich sie ja ins Handgepäck tun.
Unsinn. Das kann auch ins aufgegebene Gepäck.
Dann nimm doch Sextoys mit die mit Batterien betreiben werden oder solche ohne Batterien . Die können auch problemlos in den Koffer.
Ich habe im Internet sowas gefunden:"Handelt es sich zum Beispiel um einen Vibrator mit wiederaufladbarem Akku, muss dieser, genau wie eine Powerbank, unbedingt ins Handgepäck. In solchen Produkten sind in der Regel Lithium-Akkus verbaut, die aufgrund der Gefahr, sich bei Reibung oder Beschädigung selbst zu entzünden, im Aufgabegepäck gänzlich verboten sind". Oder stimmt das nicht?