Selbstständigkeit wie lange Kassenbuch aufheben?

2 Antworten

Die Aufbewahrungsfrist beträgt 10 Jahre gemäß § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO sowie § 14b Abs. 1 UStG.

Sie umfasst folgende Unterlagen, sofern diese erforderlich sind:

  • Bücher und Aufzeichnungen (im Original)
  • Jahresabschlüsse (im Original)
  • Inventare
  • Eröffnungsbilanz (im Original)
  • Buchungsbelege
  • Rechnungen

Alle anderen Belege als die oben markierten können auch digital gespeichert werden.

Du darfst derlei Nachweise und Belege auch in digitalisierter Form archivieren. Du musst also nicht ordnerweise Papier bei dir horten. Wichtig ist dass die Dokumente so archiviert werden, dass sie nicht nachträglich verändert werden können.

Ebenso ist es wichtig die Originale nicht sofort wegzuwerfen, damit im Fall des Falles nachvollziehbar bleibt, ob die Dokumente unverändert digitalisiert wurden. Ansonsten ist aber vieles digital möglich und nicht zwingend in papierform vorliegen muss.