Gebrauchte Waren gewerblich verkaufen?
Hallo, wenn ich ein Gewerbe ( Kleinunternehmer ) anmelden würde und gebrauchte Waren ( alles von A-Z also Trödel aller Art ) verkaufen würde, wie läuft das dann mit dem Finanzamt?
Da man ja viele Sachen geschenkt bekommt ( z.B . Wohnungsauflösungen oder von Bekannten, oder teilweise nur für 50 Cent oder 1 Euro auf dem Flohmarkt) Wie wird das dann gerechnet, bzw. wie verbuche ich das, da es ja keinen Einkaufspreis gibt und man auf Flohmärkten keine Rechnung oder Quittung bekommt.
Danke schon mal für Eure Antworten :-)
3 Antworten
Ich würde Eigenbelege schreiben. Auf dem Flohmarkt alle Einkäufe notieren.
Natürlich ist da keine Mehrwertsteuer drin.
Wenn du schreiben würdest: Einkauf Vase 24 € und Verkauf 25 €, ist das nicht glaubhaft.
Aber wie du es erwähnst, ist das richtig.
Kleingewerbe gibt es nicht.
Das was ihr immer meint ist die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG.
Und das ist eine Reglung zur Erfassung der Umsatzsteuer.
Alle andern Abgaben und Steuerarten bleiben davon unberührt.
Und die Reglung n. § 19 UstG hat nichts, aber auch gar nichts mit der Gewerbeform zu tun.
Du meldest ein Gewerbe an, dann kommt ein Fragebogen des FA, dort kreuzt du an UstG 19 nutzen
Und du musst Buchführung machen (Gewinn-Verlustrechnung) Dort trägst du deinen Umsatz minus deiner Kosten ein. Was dann überbleibt ist dein Gewinn und dieser Gewinn ist zu versteuern.
Tipp: Kurs für Existenzgründer besuchen und lache dir einen Steuerberater an.
Ja, ist dann Reingewinn.
Du machst doch Einnahmen minus Ausgaben.
Dann hast du da 1000€ Einnahmen und 0 Ausgaben, sind 1000Gewinn.
Aber von den Einnahmen ( Gewinn) werden dann schon noch ( z.B. Ebay Gebühren, eventuell Internetkosten usw. ) abgezogen.
Ja, Telefonkosten und Fahrtkosten auch. Alle Ausgaben, die du hast, um deine Einnahmen erzielen zu können.
Du bist doch Kleinunternehmer, du kannst ohne MWST verkaufen.
Dafür gibt es die Kleinunternehmer-Regelung. Dabei darfst du in deinen Rechnungen keine Mwst ausweisen.
Du kriegst anderseits auch nicht die von dir gezahlte Vorsteuer zurück.
Du zahlst nur Einkommensteuer, wenn du mehr als ca 10 000 € Gewinn im Jahr hast.
Du zahlst nur Einkommensteuer, wenn du mehr als ca 10 000 € Gewinn im Jahr hast. UND keine anderen Einnahmen noch!
Ja. Das stimmt. Ist man angestellt, wird der Gewinn zum Bruttogehalt gerechnet und dann wird die endgültige Einkommensteuer berechnet.
Ah Danke, Vorsteuer bezahle ich ja nicht da ja gebrauchte Sachen gekauft werden!
Du darfst keine Vorsteuer ziehen, wenn du ohne MWST verkaufst, schreibt er doch.
Entweder beides oder nix.
Du darfst dann auch bei Neuwaren die Vorsteuer nicht ziehen, du zahlst dann immer Endpreise.
Zahlst du den Steuerberater oder machst Werbung in der Zeitung etc., zahlst du natürlich SCHON MWST.
Und wieviel Einkommenssteuer wäre das dann ca.? Ich habe noch eine Minijob in dem ich monatlich 364 Euro verdiene kommt das auch noch dazu?
DANKE :-) Und der Gewinn ist nach Abzug aller Ausgaben auch die Krankenversicherung wird abgezogen?
Die KV wird da nicht abgezogen. Aber einen Teil davon kann man dennoch absetzen.
Diese trägt man an anderer Stelle im Einkommensteuer-Formular ein.
Danke, also z.B. ich kaufe auf dem Flohmarkt eine Vase für 3 Euro und verkaufe sie für 25 Euro, dann muß ich schreiben Einkaufspreis 3 Euro? Aber da könnte ich ja irgendeinen Betrag schreiben? Oder wenn ich Sachen geschenkt bekomme? Einkauf null Euro schreiben?