Selbstgebaute Möbel verkaufen?
Guten Tag,
ich möchte gerne selbsterstellte Möbel aus Holz bauen und diese dann verkaufen.
Erstellen möchte ich kleine Meditationsbänkchen sowie kleine Tische um dort ein Teeservice abstellen zu können.
Frage ? Ich selber bin Elektriker und habe keinen Bezug zum Holzhandwerk. Kann ich diese "Möbel" irgendwie so deklarieren, dass keine Eintragung in die Handwerkskammer nötig ist ?
3 Antworten
Für solche Objekte ist kein entsprechend gelernter Handwerksberuf nötig, Gewerbe anmelden und die Teile verkaufen.......
Also, als 25 jähriger Schreinermeister mit altem Wissensstand kann ich nur eins sagen, statisch relevante Teile oder eingebaute Teile wie zB. Fenster, Türen, Treppen oder Einbauschränke darfst du nicht herstellen, ansonsten zum Gewerbeamt, die ordnen dein Tätigkeitsbereich zum entsprechenden Gewerbe ein.
Evtl. Zusätze wie Beleuchtung (Elektrik) würden wieder andere Kompetenzen fordern, Angestellte und Maschinenpark rufen wieder die BG auf den Plan, aber solang du ein Einmannbetrieb bist und dein Gewerbe /Werkstatt vor Ort genemigt ist, alles kein Problem.
Die BG wie viele Institutionen spielen sich immer auf wie sonst was, aber alles was die gerne hätten, dürfen die noch lange nicht.
Ich als ewiger Einzelkämpfer bin schon seit fast 20 Jahren kein BG-Mitglied mehr.
Solange ich niemanden einstelle, können die mich mal kreuzweise!
Nicht das die BG nicht absolut wichtig wäre und viel für Angestellte und Sicherheit getan hätten!!! Mich haben Sie enttäuscht, weil alle Ihre Versprechen in der Meisterschule am ende /Anfang Selbstständigkeit Null waren, keine Beratung, keine Hilfe, keine Tips, nur die Rechnung kam pünktlich 🤮
Danke Dir für die superschnelle Antwort! So wie es sich anhört, findet das alles anscheinend in einer Art Grauzone statt und man bekommt von keiner offiziellen Stelle mal eine verbindliche Aussage :-/ Naja, das Schlimmste, was passieren kann ist anscheinend, dass mir die Tätigkeit untersagt wird. Ich denke, ich werd das erst mal anstoßen und dann schauen, was passiert.
Besten Dank und beste Grüße!
Wie gesagt, bei 1 Mann Unternehmen Gewerbe anmelden, bei einer Werkstatt abklären ob die Stadt Einwände beim Standort hat und gut ist.
Je nach Gewerbe mit Steuerberater abklären ob Kleingewerbe oder später evtl. Bilanzpflichtig usw..
Erste Anlaufstelle wäre evtl. Ein Beratungsgespräch beim Steuerberater und dann Gewerbeamt und los gehts.
Bei konkreten Fragen stehe ich gerne zur Verfügung
.....denke, da brauchst du einen Gewerbeschein, da du ja alle Möbel gewerbsmäßig
v e r k a u f e n willst.
Ja, einen Gewerbeschein brauche ich. Mir gehts es nur darum, ob ich als Elektriker überhaupt solche Möbel verkaufen darf, oder ob ich Schreinermeister o.ä. sein muss. Ich werde aber mal bei der IHK nachfragen ! Danke
Als reiner Verkäufer IHK, als Hersteller BG, es sei denn Einmann-Kämpfer 😉
Dein optimaler Ansprechpartner ist die IHK in deiner Umgebung. Lasse dich von denen beraten. (Normal ist das kostenlos.)
Hallo mbholzwurm , es hört sich so an, als hast Du Dich mit der Thematik näher beschäftigt und ein wenig Ahnung davon. Mir geht es genau so wie Flowsen1985, ich würde gerne als studierter Produktdesigner - ohne Meisterbrief - kleine Möbel fertigen und über Etsy und Co. verkaufen. Ich finde hierzu allerdings einfach keine klare Information zu diesem Thema.
HWK sagt: Holzprodukte fertigen und verkaufen nur mit Meister.
In einigen Foren hört man: einfach mal machen und schauen, ob sich die HWK regt. Ich möchte es allerdings eigentlich gar nicht erst dazu kommen lassen, dass die sich bei mir melden.
Als was muss ich denn das Gewerbe anmelden, damit es sicher ist? Und hast Du noch einen Tipp, wo ich dazu nähere Infos finden kann? Ich bin für alles dankbar, was mir etwas Licht in den Sachverhalt bringt!
Beste Grüße,
Andreas