Selbstbestimmungsgesetz?
In Zukunft soll man sein Geschlecht frei wählen dürfen. Wie sieht das mit GG Art. 12a) aus? Wenn man weder weiblich noch männlich ist? Kann man sich so, vor fast allen Staatsdiensten im V-Fall drücken? (Unter der Annahme 12a wird nicht weiter modifiziert!)
1 Antwort
Es gibt keinen Artikel 12 a im Grundgesetz
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 12
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Guggstu Überschrift:
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12a.html
Doch da ist er