Selber Abmahnungsgrund (Azubi)?

2 Antworten

Innerhalb eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses mit vereinbarten Schul- / und Praxiseinheiten als vertragliche Pflicht könnten beide Verfehlungen insgesamt einheitlich als Pflichtverlezungen gegen gleichlautende Vereinbarungen in Deinem betrieblichen Ausbildungsvertrag gewertet werden.

Hier mal bezogen auf eine klassische Ausbildung im dualen System mit kombinierter Schule + Praxis als festgeschriebener Tätigkeitsinhalt des Ausbildungsvertrages in seiner Gesamtheit.

Im prinzip kriegst du immer eine Abmahnung insgesamt und Schule schwänzen ist genauso wie Blaumachen auf der Arbeit