Sehr viel geld verdient was tun?

3 Antworten

Das Gewerbe hättest du schon längst haben müssen. Ob du dir Geld auszahlen lässt oder nicht ist dem Steuerrecht vollkommen egal. Sobald du den Ertrag realisiert hast, ist der steuerpflichtig, ganz egal ob du den auszahlst oder liegen lässt.

Ein Gewerbe liegt dann vor, sobald die Punkte des § 15 Abs 2 S. 1 EStG erfüllt sind:

  • Nachhaltigkeit
  • Selbstständigkeit
  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Beteiligung am allgemein wirtschaftlichen Verkehr

So lange du minderjährig bist, benötigst du neben der Zustimmung deiner Eltern auch dafür die Genehmigung des Familiengerichts, § 112 BGB.

Du musst innerhalb eines Monats ab dem ersten Tätigwerden ein Gewerbe anmelden, § 14 GewO, und den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln, § 138 AO.

Wann und ob Steuern fällig werden entscheidet sich erst später. Die Anmeldepflicht beginnt sofort.

Nach Ablauf des Jahres musst du die Einkommensteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und Gewinnermittlung elektronisch an das Finanzamt übermitteln (Abgabepflicht). Das alles von dir aus ohne Aufforderung durch das Finanzamt.

Eventuell Freibeträge ändern nichts an der Abgabepflicht der Steuererklärungen. Ohne diese kann das Finanzamt nämlich nicht prüfen, ob die eingehalten worden sind. Daher sind die Erklärungen immer abzugeben.

Einkommensteuer: Hier wird der Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) versteuert. Gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte haben keinen eigenen Freibetrag. Es gibt den Grundfreibetrag und darin fließen alle deine Einkünfte mit ein. Auch dein zweites Gewerbe oder ein eventuell vorhandener Bruttoarbeitslohn oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder eine Rente zählt dort mit rein. Ein Minijob bildet davon jedoch eine Ausnahme, wenn dieser tatsächlich pauschal versteuert wird und dein Arbeitgeber diese pauschale Steuer abführt.

Gewerbesteuer: Die wird ebenfalls fällig auf den Gewinn. Allerdings wird hier ein Freibetrag von 24.500 € abgezogen.

Umsatzsteuer: So lange der Umsatz unter 22.000 € liegt, bist du Kleinunternehmer. Dann musst du keine Umsatzsteuer abführen, darfst aber auch keine Umsatzsteuer ausweisen und auch nicht die Vorsteuer ziehen.

Wenn du auf die Kleinunternehmerschaft verzichtest (daran wärst du 5 Jahre gebunden) oder dein Umsatz höher liegt, musst du auf die Verkäufe Umsatzsteuer abführen. Im Gegenzug kannst du für deine Einkäufe die Vorsteuer geltend machen.

Auch wenn du es widerrechtlich nicht angemeldet haben solltest oder das Gewerbe ohne ggf. notwendige Genehmigung des Familiengerichts betreibst, sind trotzdem die steuerlichen Pflichten zu erfüllen, § 40 AO.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung
was muss ich tun. Gewerbe anmelden

Das hättest Du längst tun müssen.

Du musst u.a. ein Gewerbe anmelden, sobald eine Gewinnerzielungsabsicht besteht und Du Dich nachhaltig betätigen willst, und zwar vom ersten Tag an.

Das ist bei Dir der Fall, und selbstverständlich musst Du Deine Einnahmen auch versteuern.

Und nein, die Höhe Deiner Einnahmen spielt dabei überhaupt keine Rolle und versteuern ist nicht das Gleiche wie Steuern zahlen.

Klicken: Wann muss man ein Gewerbe anmelden?

Klicken: Gewerbeordnung

Du bist minderjährig, also brauchst Du für eine Gewerbeanmeldung das Einverständnis Deiner Erziehungsberechtigten und die Genehmigung des Familiengerichts.

Das Familiengericht prüft dabei sehr genau, ob Du die entsprechende Reife besitzt und über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügst, um selbständig ein Gewerbe führen zu können.

Fundiertes (!) kaufmännisches Wissen (u.a. über Impressumspflicht, Widerrufsrecht, Wettbewerbsrecht, Produkthaftung, Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, Produktsicherheitsgesetz, DSGVO, Verpackungsverordnung, Steuern, Versicherungen, Krankenkasse etc.) Deinerseits ist bei einem solchen Vorhaben eine Grundvoraussetzung; und das wird vom Gericht auch geprüft.

Du musst außerdem einen Businessplan erstellen und vorlegen und auch Deine Schule wird um eine Stellungnahme gebeten.

Klicken: Gewerbeanmeldung für Minderjährige

Klicken: § 112 BGB - Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts

Dünnes Eis, gaaaanz dünnes Eis...

Da ist nichts legal verdient, denn deine Eltern müssten es ja wissen das du ein Gewerbe angemeldet hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Macherlich 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 19:36

hallo,

danke für die Antwort.

ein Gewerbe ist angemeldet bereits seit ca 5 Monaten , da meine Eltern nicht riskieren wollten das ich Geld verdiene ohne Gewerbe. d.H ein Gewerbe ist angemeldet , jedoch wissen sie nicht , dass ich bereits Geld verdient habe und ob ich bereits Geld verdient habe.

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Macherlich 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 19:42
@anTTraXX

Genau deshalb habe ich die Frage gestellt damit was soviel gemeint wie ob ich extra dafür noch ein zusätzliches Gewerbe anmelden muss sonst habe ich bereits ein Gewerbe und die Zustimmung des familiengerichtes.

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Mungukun  04.07.2024, 21:10
@Macherlich
sonst habe ich bereits ein Gewerbe und die Zustimmung des familiengerichtes.

Für welche gewerbliche Tätigkeit hast du denn die Genehmigung bekommen? Durch dein fundiertes kaufmännisches Wissen, was das Gericht ja geprüft hat, solltest du ja wissen, ob nun ein weiteres Gewerbe notwendig ist oder nicht für deine TikTok Einnahmen.

Nenne uns doch einmal die USt-ID Nummer von deinem Unternehmen, die du ja öffentlich einsehbar im Impressum stehen haben musst. Daher ist das ja kein Geheimnis.

Wieso widersprichst das eigentlich deiner Aussage in deinem anderen Kommentar 33 Minunten davor?

ich habe noch nie Geld Verdient
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