Ist das Steuerhinterziehungen oder Straftbar?

3 Antworten

Hallo Vielfrager150,

möglicherweise war man in der Filiale nicht über diesen Prozessablauf informiert.

Es müsste jetzt die Filiale zeigen, dass Geld geflossen über sie geflossen wäre - was aber nicht gemäß Deinen Worten der Fall war. In aller Regel muss eine Geldrückgabe auch quitiert werden: Name und Adresse der oder des Kund*in sowie eine Unterschrift.

Sehr viel mehr Zeit sollte nicht vergehen, dass kann schnell geklärt werden.

Deine Mutter kann der Filiale noch eine Frist setzen, das Thema zu klären: entweder bar auszuzahlen oder eine Überweisung über den Bezahldienst zu veranlassen.

Tut sich da nichts, sehe ich das Thema schon als Fall für eine*n Rechtsanwält*in. Einen betrügerische Handlung möchte ich an der Stelle nicht unterstellen, ebensowenig einen Steuerhinterzug.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Ich verstehe nicht ganz

  • Online bestellen
  • Mit Bankkarte das Produkt bezahlen
  • im Versand die Ware nach Hause geliefert bekommen
  • In der naechsten Filiale persoenlich den Artikel aus persoenlichen Grund des Kunden zurueckgeben
  • Eine Quittung bekommen wo der Kaufpreis an den Kunden bar rueckverguetet wurde
  • KEIN GELD ERHALTEN TROTZ ANDERSLAUTENDER QUITTUNG
  • Durch das Mitnehmen der Quittung seitens des Kunden bestaetigt bekommen, dass man das Geld erhalten hat

Durch das Annehmen des Belegs des Kunden hat man den Erhalt des Geldes bestaetigt. Folglich muesste die Kassenpruefung einen Mehrertrag fuer das Datum des Beleges haben, weil die verbuchte Entnahme nicht ausgezahlt wurde.

Das duerfte technisch in der Computerwelt nicht zu schwer sein - weiss aber nicht ob durch eine Zentralerfassung die Filiale Zugang zu zurueckliegenden Umsaetzen hat ...

Wenn die Kassenpruefung keinen Ueberschuss fuer den betreffenden Tag bei der oben genannten Filiale aufweist, duerfte es schwierig sein .... weil das Geld mit der Quittung abgegeben also ausbezahlt worden ist ...

Eine Beweisfuehrung fuer den persoenlichen Umstand des Kunden das Geld NICHT erhalten zu haben wird somit keine grosse Chance haben

Den Beschaeftigten einen Unterschlagungsvorwurf zu machen wird zu keinem Ergebnis fuehren, weil der (nun schon alte) Auszahlungsbeleg dem Kunden vorgehalten wird, vorgeworfen wird das Geld "verschlampt" zu haben, durch die Quittung hat man ja die Annahme bestaetigt (!)

Es liegen keine Beweise vor die Beschaeftigen sind geschuetzt, ob es zu einer "Kulanz" fuer den Kunden kommt kann ich als Aussendtehender nicht beantworten.

In wie weit die Firma durch solche Geschaeftsgebahren bekannt ist koennte eine Verbraucherschutzberatung wissen und dann versuchen zu Gunsten des Kunden / Verbrauchers eventuelle Massnahmen zu erwirken.

Ein Rechtsanwalt deiner Wahl - wenn er ehrlich ist - wird den Fall nicht uebernehmen, kaum Erfolgsaussichten weil keine Beweise vorliegen ... ausser er hat das Honorar fuer seine Arbeit bitter noetig, aber hier koennte die Verbraucherschutzberatung auch beraten ob dieser Weg sinnvoll ist.

BITTE MASSE MICH WISSEN WIE IHR DAS PROBLEM ANGEHT U N D DIE LOESUNG DES PROBLEMS

das Geld, das bezahlt wurde gibt es zurück, nicht strafbar, keine Steuerhinterziehung


Vielfrager150 
Fragesteller
 31.01.2024, 10:15

Wir haben aber kein Geld bekommen.

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