Sehbehinderung?
Hallo,
sind diese Werte ausreichend für eine Schwerbehinderung von mind. GdB 70 + B + RF etc.
lt. Befund der Uniklinik
Visus (Ferne):
RA +0,75 /-2,00 /26 = 0,1
RA +0,75 /-1,25 /166 = 0,1
Welche Diagnose liegt denn vor? Warum ist der Visus mit Ausgleich nur 0.1?
RA/LA Makuladystrophie bei V.a. Zapfen-Stäbchen-Dystrophie, Amblypie, Astigmatismus
6 Antworten
RA/LA Makuladystrophie bei V.a. Zapfen-Stäbchen-Dystrophie, Amblypie, Astigmatismus
Ich würde einen Antrag beim Versorgungsamt stellen, den behandelnden Augenarzt angeben und die Uni Klinik, und alle Ärzte, die Befunde dazu beitragen können.
Das Versorgungsamt entscheidet nach dem Katalog der Behinderungen die GdB.
Auch wenn ein niedrigerer Behinderungsgrad festgestellt wird, kann es sein, dass sich im Laufe Deines Lebens noch Beeinträchtigungen verschlimmern, dann kannst Du einen Verschlimmerungsantrag, oder einen Antrag einer Neubewertung stellen.
Du kannst Dich auch beim VdK erkundigen, sie sind bei Anträgen behilflich, ein Rechtsanwalt ist im Haus, wenn Du Mitglied wirst. Der Jahresbeitrag ist nicht sehr hoch.
Alles Gute für Dich
Das Merkzeichen "RF" gibt es, wenn man allein auf die Sehbehinderung mind. 60 GdB hat... Was bei deinen Werten rauskommt, kann dir kein Laie sagen... Es kommt auch darauf an, ob mit Sehhilfe vollständig ausgeglichen werden kann, dann kann es unter Umständen gar nichts geben...
Hast du den Visuswert 0,1 mit oder ohne Brille?
Ohne Brille ist das Ganze vollkommen uninteressant. welchen Visus erreichst du denn mit Brille? Das ist für die entsprechende Stelle die wichtigste Angabe. Es kann ja sein, dass du mit Brille 100% oder auch 150% erreichst. Inwiefern bist du dann noch behindert?
Sie kriegt keine Brille nach der Uniklinik.. weils nichts bringt… weil sie irgendwie auch keine Krankheit feststellen können richtig..
Sie soll einen Antrag stellen und entsprechende Atteste bei den Ärzten einholen. Zunächst wird es garantiert abgelehnt, dann legt man Widerspruch ein. Wird auch dieser abgelehnt, hat man auch die Möglichkeit zu einem Sozialgericht zu gehen, das ist kostenlos und schon der Hinweis auf diesen Weg hilft eventuell, dass die Behörde zumindest mal auf 50% ausstellt, damit bekommt man einen Schwerbehindertenausweis. Wie alt ist denn deine Mutter?
Viel Erfolg
Danke fürs Antworten! Also den Antrag haben wir schon gestellt gehabt.. sie mittlerweile auch einen GdB von 40 nach Widerspruch wurde tatsächlich auf das Sozialgericht hingewiesen… wir versuchens auf 70 zu bekommen. Weil sie definitiv eine Begleitperson braucht. Und jetzt haben wir einen Termin bei einer anderen Klinik für eine Zweitmeinung gemacht und um die Sache zu schildern, weshalb warum wieso. Sie ist jetzt 54.
Nein! :) Solange die Sehschärfe durch eine Brille ausgeglichen werden kann, ist es keine Behinderung!
Antrag stellen und abwarten!
Ohne
meine Mutter hat eine angeborene Sehschwäche, eine Brille hat sie in Ihrem jungen Alter bekommen aber diese hat nicht geholfen