Se* mit nem Mädchen die 15 ist, ist das falsch (Ich bin 20 männlich)?

8 Antworten

es ist nicht Illegal
wenn du es auch willst ist doch alles wunderbar
wenn sie dich auf TikTok oder Snapchat postet kannst du sie anzeigen wenn du das nicht willst
Sie hat dich gefragt und du hast den Chatverlauf als beweis also bist du auf der sicheren Seite

LG Lilly

Woher ich das weiß:Recherche

CornyMitConny36  17.12.2021, 19:41

Ich würde von dem Chatverlauf noch ein Sreenshot machen.

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wenn sie einverstanden ist und die Eltern nichts dagegen haben.. Go


Libertinaerer  17.12.2021, 06:05

Was die Eltern darüber denken, ist irrelevant.

Also mal vom Umstand abgesehen, dass wohl kaum ein Teenager seinen Eltern brühwarm aus seinem (geplanten) Sexleben erzählen wird.

Umgekehrt übrigens auch nicht. ^^

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Auch wenns legal ist, ist es moralisch falsch meiner meinung nach sie geht grade in die 9 klasse und du arbeitest warscheinlich schon aber wie gesagt mach was du willst ist legal.

Finde ich moralisch fragwürdig. Wenn du es doch machen willst, lass dir einen Ausweis zeigen. Wenn sie doch erst 13 ist, machst du dich auch bei nem Sexchat strafbar. Und ich würde schriftlich eine Bestätigung wollen das sie Sex will, sonst hat man evtl schnell eine Anzeige am Hals.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Bi yourself 🏳️‍🌈

RipsVII  16.12.2021, 22:30

Genau, nicht jedes Mädchen hat da gutes im Sinn sondern möchte auch manchmal einfach schnellen und vor allem interessanten "Content" für ihr Sozial media kreieren, und/oder dich einfach nur dran kriegen aus welchem Grund auch immer. Hatte sowas ähnliches mal im Bekanntenkreis , bloß das dort alle schon Volljährig waren und es somit nicht soviel Grund für eine Anzeige gab

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Loka95  16.12.2021, 22:39
@RipsVII

Ich habe es in der Schule mal erlebt das rauskam das sie was mit nem Älteren hatte - sie hat sich nicht getraut zu sagen das sie ihn toll fand und hat behauptet er hätte sie vergewaltigt oder genötigt.

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Libertinaerer  17.12.2021, 05:31
@Loka95

Ich bin mir ziemlich sicher, dass sie spätestens der Staatsanwalt darauf hingewiesen hätte, dass sowohl "Verleumdung" wie auch "Vortäuschen einer Straftat" strafbar sind ...

... also mal abgesehen vom Umstand, dass man a) auch aus verletzter Eitelkeit beschuldigt werden kann, weil man nicht wie gewünscht Sex hatte, und b) eine Vergewaltigung ja auch noch nachgewiesen werden muss.

Richter sind da nicht so simpel gestrickt wie vielleicht Mitschüler oder GF-User ...

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Libertinaerer  17.12.2021, 05:33
@RipsVII
und es somit nicht soviel Grund für eine Anzeige gab

Einen "Grund" gibt es hier auch nicht dafür.

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Loka95  17.12.2021, 08:59
@Libertinaerer

Ich sagte auch nicht das es zu einer Verurteilung kam. Natürlich ist es aufgeflogen, aber der Ruf von dem Kerl war dennoch nachhaltig ruiniert.

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Libertinaerer  17.12.2021, 10:01
@Loka95
der Ruf von dem Kerl war dennoch nachhaltig ruiniert.

So? War er? Von unreifen Idioten?

Bei wem? Bei anderen unreifen Idioten?

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Loka95  17.12.2021, 10:20
@Libertinaerer

Wenn jmd der Vergewaltigung angeklagt wird, erst Recht von Minderjährigen, ist der Ruf IMMER stark angeschlagen. Egal ob in einer Schule, im Job oder im Privatleben. Egal ob man 15 ist, 35 oder 50.

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Libertinaerer  17.12.2021, 20:32
@Loka95

So, so ...

... gibt's die Anklagen heute wieder wie die Bonbons in die Menge geschmissen? 🤭

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Loka95  17.12.2021, 20:36
@Libertinaerer

🙄 Sehr unreif von dir, sich darüber lustig zu machen wie das Leben mancher Leute zerstört wird.

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Libertinaerer  17.12.2021, 20:44
@Loka95

Von wem? Leuten wie dir? Die nicht zw. (erfundenen) Beschuldigungen und Ermittlungen, nicht zw. Ermittlungen und Anklage, und nicht zw. Anklage und Verurteilung unterscheiden können oder, noch schlimmer, wollen?

Über diese "Reife" reden wir hier doch offensichtlich.

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Donmarley428 
Beitragsersteller
 16.12.2021, 23:37

Im Chat habe ich nicht über sex geredet sondern die, hab da auch nicht zugestimmt, ich meinte du bist zu jung und lassen wir es. Die meinte das ist egal ich will es trotzdem

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Loka95  17.12.2021, 00:02
@Donmarley428

Wie gesagt, ich würde es lassen und sie blockieren. Wenn du es unbedingt willst, lass dir ERST den Ausweis zeigen.

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Libertinaerer  17.12.2021, 04:35
Wenn du es doch machen willst, lass dir einen Ausweis zeigen.

Nicht nötig.

Wenn sie doch erst 13 ist, machst du dich auch bei nem Sexchat strafbar

... was mangels Vorsatz nicht bestraft wird (§ 16 StGB - einen Straftatbestand "fahrlässiger sexueller Kindesmissbrauch" gibt es in Deutschland nicht).

Der Staat sieht sich nich als Nanny hormongeschwängerter, triebgesteuerter Pubertiere. er will kinder schützen. Ist trotz etwaiger juristischer Überschneidung auch rechtsöraktisch ein großer Unterschied.

Und ich würde schriftlich eine Bestätigung wollen das sie Sex will

Vollkommen absurd. Einer der Gründe, warum man auch nicht den "Ausweis" "kontrollieren" muss.

sonst hat man evtl schnell eine Anzeige am Hals.

So, hat man?

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Loka95  17.12.2021, 09:02
@Libertinaerer

Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben, erst recht nicht mit Erwachsenen. Jugendliche ab 14 Jahre dürfen hingegen legal Sex haben. Jugendliche zwischen 14 und 15 Jahren aber nur, solange der Geschlechtspartner einen nicht allzu großen Altersunterschied aufweist bzw. nicht die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Jugendlichen dabei ausgenutzt wird. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner strafbar. Demgegenüber dürfen Jugendliche zwischen 16 und 17 Jahren grundsätzlich auch mit Erwachsenen sexuelle Handlungen vornehmen, solange ältere Geschlechtspartner dafür kein Geld bezahlen oder eine Zwangslage des Jugendlichen ausnutzen. Anderenfalls macht sich der erwachsene Sexualpartner auch insoweit strafbar.

https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/ab-wann-bzw-mit-welchem-alter-duerfen-jugendliche-sex-haben

Informiere dich erstmal, bevor du rumstänkerst.

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Libertinaerer  17.12.2021, 10:04
@Loka95
Informiere dich erstmal, bevor du rumstänkerst.

Das tue ich. 😎

Und zwar u.a. mittels juristischer Fachliteratur.

Nicht indem ich mich auf fehlerhaften Webseiten herumtreibe.

🤦‍♂️

PS: Oder deutlicher: Was für einen Unsinn hast Du da zusammengestoppelt?!

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Libertinaerer  17.12.2021, 10:21
@Libertinaerer

Nachtrag: Und darüber hinaus noch: Wofür hast du den Unsinn zusammengestoppelt?

Der Quatsch ist ja nun ein Kommentar auf 13-jährige, "Ausweis zeigen lassen" und § 16 StGB. Damit hat dein Kommentar a) genau null zu tun, und b) ist ja unstrittig, dass 20-Jährige nicht mit 13-Jährigen Sex haben dürfen.

Aber das kann eben trotzdem aufgrund des § 16 StGB eben nicht immer bestraft werden.

Fazit: Inhalt falsch UND Thema vollkommen verfehlt. 🙄

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Loka95  17.12.2021, 10:21
@Libertinaerer

Ich habe mich auf diversen Seiten informiert, auch offiziellen Rechtsseiten und ich habe das Gesetzesbuch gelesen. Seltsam das ich Belege habe, du jedoch keine.

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Loka95  17.12.2021, 10:22
@Libertinaerer

Es steht DEUTLICH da das man mit u14-jährigen KEINEN Sex haben darf. Und daher empfehle ich den Ausweis zeigen zu lassen um nicht versehentlich etwas verbotenes zu tun.

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Libertinaerer  17.12.2021, 10:45
@Loka95
Ich habe mich auf diversen Seiten informiert,

Wenn die anderen auch nur halb so fehlerhaft waren wie die verlinkte, dann würde das einiges erklären. 🤣

auch offiziellen Rechtsseiten und ich habe das Gesetzesbuch gelesen

... und nicht verstanden. Denn DAS kommt noch dazu!

Dass auf der Webseite (massive) Fehler und Falschaussagen enthalten sind ist das eine. Dass Du darüberhinaus noch eigenen Unsinn dazugestoppelt hast, kommt noch erschwerend hinzu ...

... und zwar grundsätzlichste Fehler der Kategorie: Es ist nicht zu fassen!

Seltsam das ich Belege habe, du jedoch keine.

Tja, ein Blick in die juristische Fachliteratur, hier wäre das Standardwerk "Handbuch Sexualstraftaten" von Laubenthal das Maß der Dinge, und Du hast "Belege".

Habe ich oft genug darauf verwiesen und daraus zitiert, und Du hast es genauso oft ignoriert.

Internetschrott ist hingegen kein "Beleg" für irgendwas. Sollte eigentlich bekannt sein. Selbst von einem prominenten Anwalt gibt es dazu bei Youtube haarsträubende Falschbehauptungen. Ist halt dumm, wenn es nicht das eigene Fachgebiet ist ...

Aber nun ja, eine Behauptung wie "Kinder dürfen rechtlich betrachtet keinen Sex haben" ist halt Unsinn. Gemeingefährlicher Unsinn sogar. Denn nicht nur gibt es kein solches Gesetz, es wäre auch noch verfassungswidrig, und zudem noch wider die menschliche Natur und dem Kindeswohl, welches der § 176 zu schützen die Aufgabe hat. Der soll nicht "vor Sex schützen", sondern die sexuelle Entwicklung!

🤦‍♂️

PS: Lesetipp (als Crashkurs und falls dir das "Handbuch Sexualstrafrecht" zu teuer ist): https://www.gutefrage.net/frage/14-j--18-sex-was-denkt-ihr-dazu#answer-425179140 nebst dort verlinkten Beiträgen.

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Loka95  17.12.2021, 10:49
@Libertinaerer

Bisher hast du bei JEDER Antwort ausschließlich fehlerhafte oder schlecht recherchierte Quellen verlinkt und auch jetzt nutzt du als Referenz GuteFrage statt offizielle Gesetzestexte. Entschuldige das ich dich einfach nicht ernstnehmen kann. Leider bist du mir bisher nirgendwo durch vernünftige oder gar inhaltlich korrekte Antworten aufgefallen. Aber ich habe auch kein Interesse an weiteren Diskussionen mit dir, die sich nur im Kreis drehen. Also hör bitte einfach auf mich ständig anzuschreiben, außer du hast ausnahmsweise eine vernünftige Quelle. Ich wünsche dir ein schönes Wochenende.

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Libertinaerer  17.12.2021, 11:00
@Loka95
Es steht DEUTLICH da das man mit u14-jährigen KEINEN Sex haben darf.

Ja, und?

Und daher empfehle ich den Ausweis zeigen zu lassen um nicht versehentlich etwas verbotenes zu tun.

Du kannst "empfehlen", was immer Du möchtest.

Und wer sich lächerlich machen will, der folgt der Empfehlung halt.

Das kann jeder halten, wie er mag.

Ich wollte nur deutlich machen, dass man sich NICHT lächerlich machen MUSS.

Denn zum einen wäre da eben der § 16 StGB, der verhindert, dass man wg. des § 176 StGB bestraft werden kann, wenn man davon ausging, die Partnerin wäre bereits 14 oder älter, und zum anderen wäre da der BGH, der explizit deutlich gemacht hat, dass eine Beziehung auf Vertrauen basiert, und Kontrolle dem zuwiderläuft.

Natürlich tut Kontrolle das. Deswegen macht man sich damit ja auch lächerlich.

Dann ist der Staatsanwalt halt ggf. in der Pflicht darzulegen, dass der Ältere die Möglichkeit eine U14 vor sich zu haben ggf. billigend in Kauf genommen hat.

Das ist einfach, wenn die Betroffene vorpubertär aussieht. Aber 13-Jährige sehen nicht wie 9-jährige aus, und 15-jährige schon gleich gar nicht. Und wenn jemand wie 9 aussieht und Sex haben möchte, DANN ist in der Tat Vorsicht geboten.

Aber ich behaupte mal frech, dass das Körperschema von 9-Jährigen a) auffällt, und b) die weit überwiegende Mehrheit der Männer auch nicht anspricht ... 🙄

... egal wie sehr sie behaupten, 15 zu sein.

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Libertinaerer  17.12.2021, 11:16
@Loka95
Bisher hast du bei JEDER Antwort ausschließlich fehlerhafte oder schlecht recherchierte Quellen verlinkt

Schlichtweg gelogen.

und auch jetzt nutzt du als Referenz GuteFrage statt offizielle Gesetzestexte.

Womit dein (anscheinend grundsätzliches) Unvermögen was Textverständnis angeht mal wieder deutlich wird.

Alles bereits erklärt, und deswegen nur nochmal verlinkt.

Das mit der Frage "Dürfen Kinder Sex haben?" z.B. hier: https://www.gutefrage.net/frage/ist-sex-unter-14-verboten-oder-mit-unter-14-jaehrigen#answer-199280689 und das mit den Altersabständen z.B. hier: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Entschuldige das ich dich einfach nicht ernstnehmen kann.

Musst du nicht, denn ich nehme dich schon lange nicht mehr ernst. 😁 Aber Interessierte werden den Links folgen können, die Texte und die dort benutzten Quellen hoffentlich zu würdigen wissen, und im Zweifel nachfragen, sollten sie etwas nicht verstanden haben.

Leider bist du mir bisher nirgendwo durch vernünftige oder gar inhaltlich korrekte Antworten aufgefallen.

Dein persönliche Wahrnehmung. Und darüber besser den Mantel des Schweigens ... 🤭

Also hör bitte einfach auf mich ständig anzuschreiben

"Anschreiben"? Also, dass ich deine Ergüsse nicht mehr kommentieren werde, darauf kannst Du lange warten ... 😁

außer du hast ausnahmsweise eine vernünftige Quelle.

In diesem Fall der § 16 StGB, sowie im "Handbuch Sexualstraftaten" die Erläuterung, wie er diesbezügl. zu verstehen ist, bzw. sich praktisch auswirkt.

Dass das bei dir irgendeinen Erkenntnisgewinn veranlassen wird, wage ich halt aus Erfahrung zu bezweifeln ...

... bedauerlicherweise ... auf einer Wissensplattform.

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Nee, lass das. Schon allein, dass du hier um Rat fragen musst zeigt, dass du bei der Sache Bauchschmerzen bzw ein ungutes Gefühl hast.