Screenshots ans Jugendamt legitim?
Einfach erklärt:
Kindsvater und Kindsmutter streiten bzgl. des Umgangsrechts.
Eine Partei äußert sich sehr anfällig über das Jugendamt.
Darf die andere Partei davon Screenshots machen und dem Jugendamt zukommen lassen?
2 Antworten
Das sollte man sich gut überlegen, ob das taktisch klug ist.
Wir Jugendamtsmitarbeiter sind alle schon mal beleidigt worden und wir können trotzdem fachlich und kindbezogen agieren.
Ich entnehme Ihrer Antwort aber, dass es scheinbar nicht gegen geltendes Recht steht, dem JA Screenshots zu schicken?
Die fragende Partei will ja dadurch nur untermauern, was dem JA bereits bekannt ist.
Genau. Deshalb sollte man als Elternteil taktisch klug vorgehen, dem Kind ein sicheres Umfeld bieten und möglichst wenig Streit verursachen bzw anheizen. Oft hilft eine kühle unnahbare Fassade gegenüber dem anderen Elternteil mehr, als sich gegen jedes vermeintliche Unrecht zu wehren.
Klar, wenn man sich lächerlich machen will, kann man das natürlich machen.
Die rechtliche Seite ist hier völlig egal. Das interessiert niemanden und das Jugendamt sowieso nicht. Das ist genauso schwachsinnig, als würdest du zum nächsten Polizeirevier gehen und einen Typen vom Stammtisch anschwärzen, dass der die Polizei als Bullen bezeichnet hat. Interessiert auch niemand.
Völlig egal wie du das siehst, es kann keinerlei Konsequenzen haben, wenn man ein Amt beleidigt. Das ist schlichtweg im Gesetz nicht vorgesehen. Abgesehen davon, dass die meldende Person als Nervensäge ausgelacht wird.
Da irren Sie sich. Der Postersteller hat einen wunderbaren Kontakt zum Jugendamt. Die Frage zielt einzig und allein darauf, ob er Screenshots schicken darf. Datenschutz und so.
Auch das ist völlig egal :) Und wenn deine ganze Familie beim Jugendamt arbeitet und dein Vater der Chef dort ist. Es gibt keine rechtliche Handhabe, wenn man etwas negatives über irgend ein Amt sagt/schreibt. Auch das Jugendamt steht nicht über dem Gesetz.
Ich glaube wir lassen das a dieser Stelle, da diese verlauf nicht zur schachlichen Lösung meiner Frage beiträgt
Ich habe unwiderlegbare Fakten aufgezeigt. Wenn die dir nicht gefallen und du lieber einen schlechten Eindruck als Petze beim Jugendamt hinterlassen willst, ohne dass es für die gepetzte Person irgendwelche Konsequenzen haben kann, dann ist das alleine deine Sache. Mir wäre das allerdings peinlich, speziell vor dem Hintergrund, dass es völlig unmöglich ist, dass der gepetzten Person irgendwelche Nachteile entstehen können.
Am Ende leidet nur einer; das Kind!