Schwiegermutter anzeigen?
Es geht um folgendes :
Mein Mann und ich haben bis letztes Jahr noch im Haus seiner Eltern mitgewohnt.im august waren wir ein paar tage weg und anscheinend (das hab ich heute von meiner schwägerin erfahren) hat meine schwiegermutter in meinen unterlagen gewühlt.von gerichtsurteilen gegen meinen vater bis zu konto,über arztbriefe und medikamentenplänem und bank daten allgemein war gefühlt alles drin. Hab ich irgendeine Möglichkeit die frau anzuzeigen oder sonstwas? Leider haben wir keine Beweise,nur die aussage meiner schwägerin.aber die mutter ist so "talentiert" und schüchtert leute ein.
11 Antworten
was man nicht beweisen kann, ist auch kein Fall für die Justiz.
Die Frage ist, wie dein Mann dazu steht .. hat er ihr den Schlüssel zur Wohnung gegeben, findet er das auch unmöglich. Oder ist alles nur eine Vermutung, mögliche Unterstellung der Schwägerin ?
Der richtig weg heisst "remove toxic people from your life !"
Wenn die Dame so ein Kotzbrocken ist, dann solltest du also den Kontakt abbrechen oder wenn dein Mann da nicht mitspielt, weil es ja seine Mutter ist, auf ein Minimum beschränken, Ihr den Schlüssel zur Wohnung entziehen. Wenn dein Mann das nicht versteht, sich nicht auf deine Seite stellt .. dann ist das kein Schwiegermutter-Problem, sondern ein Eheproblem.
Wir haben damals bei seinen eltern mit gewohnt weil es paar probleme gab.mittlerweile wohnen wir schon in nem anderen bundesland
Hallöchen, ihr wart im August weg ?
Wir haben jetzt Juni, das ist doch schon 10 Monate her !!
Schon auf Grund dessen würde ich es sein lassen. Mach dir keinen Kopf ! Egal was andere über dich sagen.
Je weniger du tust, umso mehr gewinnst du !
Liebe Grüße Rodium
Fordere Deine Schwägerin auf, ihre Beobachtung schriftlich niederzuschreiben. Tut sie dies, kannst Du überlegen, ob Du Deine Schwiegermutter (über Deinen Mann!!) damit konfrontierst oder ob ihr sie wegen Einbruch oder Hausfriedensbruch anzeigt. Ich würde ein Gespräch vorziehen, was Dein Mann führen sollte!
Will Deine Schwägerin ihre Beobachtung nicht schriftlich niederschreiben, dann ist ihre Mitteilung auch nicht werthaltig.
Du sagst dich selber - ANSCHEINEND hat sie es gemacht. Du bist dir also selbst nicht sicher. Also wofür willst du sie dann anzeigen?
Du hast immer die möglichkeit anzeige zu erstatten. nur beweissen musst du das schon.
Eigentlich muß das der Statsanwalt beweisen, aber ins Blaue hinein kann man natüich niemanden anzeigen, ohne eine Gegenanzeige zu riskieren.