Schweigepflicht?

4 Antworten

Es ist sehr wichtig, dass Du Dir Hilfe suchst! Schön, dass Du mit der Schulpsychologin reden willst, das ist ein guter Anfang. Ob für Deine Belange die Schweigepflicht gilt, kann ich Dir nicht beantworten, aber bitte sprich mit ihr.

Alles Gute!

Bitte rede mit ihr. Ich finde das wirklich sehr mutig von dir. Bei smg werden normalerweise die Eltern verständigt, bei sv ohne suizidale Absichten ist das unterschiedlich. Aber bitte lass dich davon jetzt nicht abschrecken! Sie kann dir helfen. Du schaffst das!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du brauchst Hilfe.

Da ist es vollkommen egal wem sie es vielleicht erzählen könnte.

Und wenn deine Eltern davon erfahren: UMSO BESSER!!! Denn dann könntest du doch auch tatsächlich die Hilfe bekommen, die du brauchst.

Ich weiß es selbst nicht genau, aber ich habe gehört, dass sie keine Schweigepflicht haben bei Selbstgefährdung ihres minderjährigen Patienten.

Pass da bitte auf. Und Pass auf dich auf ⁠♡

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe viele Erfahrungen gemacht und lerne immer neues