Maxxticket eingezogen was geschieht nun?
ich habe versucht mit meinem abgelaufen maxx ticket nachts buss zu fahren .Darauf hat der busfahrer mir das ticket abgenommen und mich rausgeworfen. passiert da jetzt noch was ? wegen Schwarzfahren oder 60 euro strafe . auf dem Ticket stehen ja die namen. ich meine es war ja der versuch , Bus gefahren bin ich nicht
3 Antworten
Die Strafe für Schwarzfahren kann auf dich zukommen (40-60€). Sonst passiert normalerweise nichts. Wie alt bist du denn? Gerade wenn man das Thema "minderjährige nachts auf die Straße setzen" thematisiert sind die meisten Busgesellschaften sehr kulant, da sie keine schlechte Presse haben wollen.
das ist das meine frage ob ich post bekomme. jetzt du so viel geschrieben Turbomann jnd sagst zum Schluss nur warte mal ab ob du Post bekommst. Hauptsache irgendwas schreiben ?
ich habe versucht mit meinem abgelaufen maxx ticket nachts buss zu fahren
Dann hast du dir das Fahrgeld erschlichen und bist schwarz gefahren, denn du hast ja gewusst, dass dein Ticket abgelaufen war oder nicht?
Also wirst du Post bekommen, wegen Schwarzfahren.
Ich würde erstmal abwarten was passiert. Eventuell hast du ja Glück. Auch der Versuch ist leider strafbar.
Sorry ich habe es falsch verstanden, konnte es aber nicht mehr abändern.
Du bist gar nicht mitgefahren, aber du hast versucht, obwohl du genau gewusst hast, dass dein Ticket abgelaufen ist. Dann könnte man das schon als vorsätzliches Schwarzfahren ansehen.
Warte mal ab ob du Post bekommst.
Ist möglich. Muss aber nicht sein. Du hast dich jedenfalls einer versuchten Leistungserschleichung ( schwarz fahren ) nach § 265a, Absatz 2 StGB strafbar gemacht.
Das kann angezeigt werden, muss aber nicht. Die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt musst du jedoch nicht zahlen, da du dir tatsächlich keine Beförderung erschlichen hast. ( hast dies nur versucht )
Nix schwarzfahren! Vorsatz mit abgelaufenem Fahrschein! Also Betrugsversuch! Mit 60 kommste da nicht mit weg... eher 500 bzw Sozialstd
Den Vorsatz muss man erstmal nachweisen, wenns das erste mal war passiert da nix. Dumm stellen und sagen man hats vergessen zu erneuern, fertig.
Ist kein Betrug, sondern ( versuchte ) Leistungserschleichung.
Auch wenn man das erste Mal erwischt wird, kann das grundsätzlich angezeigt werden. Dumm stellen nützt da nichts.
Der Vorsatz ist keine Voraussetzung, damit § 265a StGB erfüllt ist.
ich bin 21. warum kann ? es wurde ja keinerlei la Leistung erschlieschen. nur versucht