Maxxticket eingezogen was geschieht nun?

3 Antworten

Die Strafe für Schwarzfahren kann auf dich zukommen (40-60€). Sonst passiert normalerweise nichts. Wie alt bist du denn? Gerade wenn man das Thema "minderjährige nachts auf die Straße setzen" thematisiert sind die meisten Busgesellschaften sehr kulant, da sie keine schlechte Presse haben wollen. 


Krackboomfurz 
Beitragsersteller
 12.02.2017, 00:38

das ist das meine frage ob ich post bekomme. jetzt du so viel geschrieben Turbomann jnd sagst zum Schluss nur warte mal ab ob du Post bekommst. Hauptsache irgendwas schreiben ?

Krackboomfurz 
Beitragsersteller
 12.02.2017, 00:10

ich bin 21. warum kann ? es wurde ja keinerlei la Leistung erschlieschen. nur versucht

Turbomann  12.02.2017, 00:14
@Krackboomfurz

ich habe versucht mit meinem abgelaufen maxx ticket nachts buss zu fahren

Dann hast du dir das Fahrgeld erschlichen und bist schwarz gefahren, denn du hast ja gewusst, dass dein Ticket abgelaufen war oder nicht? 

 Also wirst du Post bekommen, wegen Schwarzfahren.

Paddy1900  12.02.2017, 00:14
@Krackboomfurz

Ich würde erstmal abwarten was passiert. Eventuell hast du ja Glück. Auch der Versuch ist leider strafbar.

Turbomann  12.02.2017, 00:22
@Turbomann

Sorry ich habe es falsch verstanden, konnte es aber nicht mehr abändern.

Du bist gar nicht mitgefahren, aber du hast versucht, obwohl du genau gewusst hast, dass dein Ticket abgelaufen ist. Dann könnte man das schon als vorsätzliches Schwarzfahren ansehen.

Warte mal ab ob du Post bekommst.

Ist möglich. Muss aber nicht sein. Du hast dich jedenfalls einer versuchten Leistungserschleichung ( schwarz fahren ) nach § 265a, Absatz 2 StGB strafbar gemacht.

Das kann angezeigt werden, muss aber nicht. Die 60 € erhöhtes Beförderungsentgelt musst du jedoch nicht zahlen, da du dir tatsächlich keine Beförderung erschlichen hast. ( hast dies nur versucht )

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

Nix schwarzfahren! Vorsatz mit abgelaufenem Fahrschein! Also Betrugsversuch! Mit 60 kommste da nicht mit weg... eher 500 bzw Sozialstd 


Paddy1900  12.02.2017, 00:08

Den Vorsatz muss man erstmal nachweisen, wenns das erste mal war passiert da nix. Dumm stellen und sagen man hats vergessen zu erneuern, fertig. 

MaikGoldAnwalt  12.02.2017, 00:10
@Paddy1900

Ist kein Betrug, sondern ( versuchte ) Leistungserschleichung.

Auch wenn man das erste Mal erwischt wird, kann das grundsätzlich angezeigt werden. Dumm stellen nützt da nichts.

Der Vorsatz ist keine Voraussetzung, damit § 265a StGB erfüllt ist.