schwarzfahren 14 tage?

2 Antworten

Im Reisecentrum der Bahn. Und bevor du weiter fragst, die nehmen das auch Montag noch an.

Du kannst natürlich auch auf eine Mahnung mit Mahngebühren und eine Anzeige warten.... Aber das wäre dann erst recht dumm.


Sarahtml030800 
Beitragsersteller
 06.03.2022, 13:21

sicher dass die das montag noch annehmen? 2 wochen sind doch dann rum

Geh zu dem Kundencenter der Verkehrsgesellschaft, die dir das Ticket ausgeschrieben hat. Dort kannst du sicherlich bar bezahlen


Sarahtml030800 
Beitragsersteller
 05.03.2022, 19:27

also db zentrum? denkst du dass die das geld morgen noch annehmen, weils ja der 14. tag ist

Sarahtml030800 
Beitragsersteller
 05.03.2022, 19:42
@Rheinflip

ich dachte, dass das zu spät wäre und ich erst noch eine mahnung bekomme

Sarahtml030800 
Beitragsersteller
 05.03.2022, 19:57
@Filatio

wie? macht doch kein sinn, dann kann doch jeder unter 18 immer schwarzfahren?

xyz911  05.03.2022, 19:57
@Filatio

Wunderbar, da riskiert man natürlich viel lieber die Anzeige, die bei kooperativen Fällen oft weggelassen wird

Filatio  05.03.2022, 20:05
@Sarahtml030800

Jein. Unter 14 stimmt das tatsächlich. Ab 14 kannst du eventuell eine Anzeige kassieren wegen § 265a StGB „Erschleichen von Leistungen“ (Freiheitsstrafe bis 1 J. oder Geldstrafe). Die Verkehrsbetriebe stellen so eine Anzeige aber in aller Regel erst ab der dritten Schwarzfahrt. Die 60 Euro sind allerdings keine strafrechtliche Konsequenz, sondern eine Vertragsstrafe. Und weil du als Minderjährige/r noch keine Verträge abschließen kannst, musst du entsprechend auch keine Vertragsstrafe zahlen. Nicht mal 7 € wenn du das Ticket vergessen hast. Wenn die Verkehrsbetriebe trotzdem versuchen, ein erhöhtes Beförderungsentgelt von dir zu kassieren, stellt das eigentlich sogar Betrug dar. Ich würde sie allerdings nur deswegen anzeigen, wenn die dich auch anzeigen.

Beachte allerdings, dass du den Fahrpreis, also das, was die Fahrt eigentlich gekostet hat, trotzdem zahlen musst gemäß § 818 II BGB.

Bei Fragen gerne melden.

Filatio  05.03.2022, 20:08
@xyz911

Nö, die Verkehrsbetriebe können sich auch nicht alles erlauben. Die riskieren auch, wegen Betrugs angezeigt zu werden, wenn sie von Minderjährigen eine Vertragsstrafe fordern.

Filatio  05.03.2022, 20:17
@xyz911

Bzw. sogar Erpressung, wenn die mit Inkasso kommen ;)

xyz911  05.03.2022, 20:28
@Filatio

Die Strafe ist durch geltendes Recht (Eisenbahnverkehrsordnung, EVO) geregelt, eine zugehörige Straftat findet sich im StGB. Das Verkehrsunternehmen kann nach eigenem Ermessen auf sein Recht, eine Anzeige wegen des Erschleichens von Leistungen zu stellen, verzichten.

Das wird natürlich wahrscheinlicher, wenn man rechtzeitig bezahlt. Bei einer Anzeige ist das Verkehrsunternehmen im Recht.

Sarahtml030800 
Beitragsersteller
 05.03.2022, 20:32
@Filatio

ich zahle einfach, ist mir zu stressig und will auch nicht dass meine eltern das erfahren

Rheinflip  05.03.2022, 20:32
@Sarahtml030800

Warte nicht auf die Mahnung, zahl deine 60 €. du bist noch in der Frist.

Wenn du dem schlechten Rat folgst nicht zu bezahlen bekommst Du eine Anzeige. zu 99% wirst du dann verurteilt

Sarahtml030800 
Beitragsersteller
 05.03.2022, 20:37
@Rheinflip

ja. außerdem war es ein fehler von mir schwarz zu fahren und deswegen ist es eine gerechtfertigte strafe.

Filatio  05.03.2022, 20:39
@xyz911

Was nichts daran ändert, dass auch eine Straftat ist, zu versuchen, im Stil von impressiven EBE-Coupons von Minderjährigen eine Vertragsstrafe einzufordern. Auch in die Richtung sollte man dann bei den VU auf jeden Fall versuchen, sich außergerichtlich zu einigen.

Und wenn das VU eine Anzeige erstattet, wird der Angeklagte nicht automatisch verurteilt. Wenn es sich zum Beispiel offensichtlich nicht um eine Erschleichung handelt (Kauf eines falschen Tickets), stehen die Chancen auf eine Verfahrenseinstellung gut. Ebenso gibt es weitere unzählige Gründe bei Jugendlichen, weshalb ein Verfahren eingestellt werden kann, Unreife, etc. pp.

Filatio  05.03.2022, 20:42
@Sarahtml030800

Okay, ich wollte dir nur sagen, dass du es nicht zahlen musst. Ist ja deine Entscheidung.

Dennoch, ich würde versuchen, noch irgendwie Einspruch zu erheben mit einer Erklärung, z. B. falsch beraten worden zu sein, Tarifdschungel war zu unübersichtlich etc. Die Möglichkeit würde ausschöpfen. Eine kurze E-Mail reicht ja. Hat bei mir oft geklappt, dass die es dann ermäßigt haben.

Filatio  05.03.2022, 20:44
@Sarahtml030800

Die Strafe ist wie gesagt nicht gerechtfertigt :P Ich wollts nur gesagt haben, deine Entscheidung!

Filatio  05.03.2022, 20:44
@Rheinflip

Ich habe es ihr nicht geraten, sondern sie nur freundlich darauf hinweisen.

Filatio  05.03.2022, 20:46
@Rheinflip

„Zahlen und vergessen“ finde ich wiederum einen schlechten Rat :P

Sarahtml030800 
Beitragsersteller
 05.03.2022, 20:48
@Filatio

ich weiß, danke. nur habe ich keine lust auf eine anzeige und so würden meine eltern davon erfahren. die haben allerdings auf den strafzettel sozusagen einen falschen vornamen geschrieben, konnten es wahrscheinlich nicht so gut lesen.