Schwarzarbeit bei reparatur mit einem Freund - an seinem Auto - in privater Garage erlaubt?
Ich helfe einem Freund beim reparieren seines Autos im meiner Garage. Natürlich ohne Bezahlung! Aber die Nachbarin fühlt sich gestört und meint - es ist Schwarzarbeit. Aber ist das nicht einfach nur Hilfe meinerseits ihm gegenüber?
6 Antworten
.... bei uns rufen die gleich die Polizei, denn laut Bauordnung darf in Garagen so etwas nicht praktiziert werden. Bußgeld rd. 500 EUR wartet auf Dich, so jedenfalls hier bei uns.
Auszug:
Das Verwaltungsgericht hat in Anwendung dieser Grundsätze zu Recht den angeordneten Sofortvollzug bestätigt.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit nutzen die Antragsteller die von der
Verfügung umfaßten Flächen (zumindest auch) formell baurechtswidrig. Die Garage und der Stellplatz dienen dem Abstellen von Kraftfahrzeugen der Gebäudebewohner und ihrer Besucher außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen (§ 2 LBO
Landesnorm Baden-Württemberg | Begriffe | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab 01.03.2010.
Mit ihnen wird den Anforderungen des § 39 LBO
Landesnorm Baden-Württemberg | Barrierefreie Anlagen | Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 | gültig ab 01.03.2015
..... wonach auf den Grundstücken Stellplätze oder
Garagen in ausreichender Zahl und Größe (notwendige Stellplätze) zur Entlastung öffentlichen Straßenraums bereitzustellen sind. Die Hoffläche stellt eine private Verkehrsanlage zur inneren Grundstückserschließung dar. Zu den genannten Zwecken sind diese baulichen Anlagen genehmigt.
Von der Genehmigung sind freilich auch solche Nutzungen umfaßt, die dem Wohnen als primärem Nutzungszweck des Grundstücks der Antragsteller noch dienend zu- und untergeordnet sind (vgl. dazu i.e. Urt. d. Senats v. 28.9.1988 -- Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 3. Senat | 3 S 735/88
U-
Demnach dürfen die Antragsteller auf ihrem Grundstück
grundsätzlich auch kleinere Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen
durchführen, soweit diese üblich und mit dem Charakter des Wohngebiets noch vereinbar sind.
Dies gilt grundsätzlich aber nur für Arbeiten an eigenen und an Fahrzeugen von im Hause wohnenden Familienangehörigen
(quantitative Grenze).
Zudem dürfen die einzelnen Tätigkeiten ihrer Art nach das Wohnen in der Umgebung, insbesondere durch Lärm- oder Geruchsimmissionen, nicht stören (qualitative Grenze).
Solange dies ohne Gegenleistung in Form von Geld stattfindet ist das überhaupt kein Problem. Ich glaube da wollte die Nachbarin euch nur Angst machen.
... wo steht das? Hier wird nicht das eigene, sondern ein fremdes Fahrzeug eingestellt und repariert und dies kosten bei uns so rd. 500 EUR und die Gerichte sagen: Ist richtig.
Hast Du Quellen, die ich dem Gericht um die Ohren hauen kann?
Solange es unbezahlt ist, ist es ja keine "Arbeit" und somit auch keine "Schwarzarbeit".
Das sagt aber noch nichts aus, ob es auch eine Ruhestörung oder sonstwie eine Belästigung darstellt. Für eine gute Nachbarschaft würde ich dir raten, sprich doch mit ihr. Sag ihr, warum & wie lange die Reparaturen nötig sind usw.
Kein Geld = Keine Schwarzarbeit
wenn du kein Geld bekommst, ist es auch nicht schwarzarbeit
uiuiui wo gibts denn sowas???