Schwangerschaft Kontakt?
Hi,
(Bitte mit Paragraphen, bitte keine Meinung)
Muss ich während der Schwangerschaft zum Erzeuger Kontakt halten oder darf ich ihn überall blockieren?
LG
4 Antworten
Niemand kann dich zwingen Kontakt zu wem auch immer zu halten.
Du musst den Vater nicht angeben.
Du musst einen Kommunikationskanal offen lassen falls etwas mit dem Kind ist oder die Geburt beginnt etc.
Hat er die Vaterschaft anerkannt? Ansonsten kannst du ihn glaube ich blockieren, wenn er das eh nicht gemacht hat.
Nein das kann man vorher. Machen die meisten auch. Wenn er anerkannter Vater ist, dann würde er auch über das Kind mitentscheiden dürfen falls es Komplikationen während der Schwangerschaft oder bei der Geburt gibt.
Ich stimme der Vaterschaftsanerkennung aber noch nicht zu und alleine kann er das nicht machen.
Das stimmt. Er muss es dann vermutlich einklagen. Du bekommst aber auch keinen Unterhalt für das Kind wenn du keinen Vater anerkennen lässt.
Ich bin noch in der 10. SSW.
Muss ich für den Unterhalt die Vaterschaftserkennung vor der Geburt zu stimmen? Oder kann und darf ich auch nach der Geburt zu stimmen ohne, dass er klagt?
Kannst du auch nach der Geburt machen. Ab du musst du ihm aber Kobtakt erlauben und mit ihm Kommunizieren.
Und was kann ich machen, wenn er mich die ganze Zeit zu spamen würde?
Nach der Geburt? Dann kannst du den Umgang zur Not über das Jugendamt regeln lassen.
Kommt natürlich auch darauf an wie das Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, etc geregelt wird
Du kannst Kontakt halten, kannst ihn allerdings auch blockieren.
Müssen musst Du überhaupt nichts.
Gesetzlich ist das nicht vorgeschrieben, deshalb gibt's da auch keine Paragraphen.
Du selbst musst keinen Kontakt halten.
Aber du musst nach der Geburt dem Kindsvater das Umgangsrecht gewähren und ermöglichen.
Der hat eine Strafanzeige, wegen Kindesmissbrauch im Führungszeugnisses stehen.
Alkohol und Handy am Steuer, da würde ich mal behaupten, selbst da wird es schwierig
Das fällt dir erst jetzt ein, nachdem du mit ihm im Bett warst?
Grundsätzlich hat ein Vater erst einmal das Umgangsrecht, auch wenn dieser früher Fehler begangen hat. Erst wenn eine konkrete Kindeswohlgefährdung für dein Kind speziell vorliegt, dann kann man dieses Entziehen.
Man kann eine schwangerschaft eigentlich erst ab der 4. Woche also dem Beginn des 2. Monat feststellen.
Bei der Vaterschaftsanerkennung muss ich auch zu stimmen und das habe ich noch nicht. Wenn mich nicht alles täuscht, kann man das auch nach der Geburt.