Schwangere Tochter Kindergeld zurückzahlen?
Hallo,
meine Tochter wurde letztes Jahr schwanger und ich teilte der Familienkasse mit, dass sie schwanger sei und danach ein Jahr in Elternzeit gehen wolle, das Kindergeld wurde weitergezahlt. Während ihrer Mutterschutzfrist wollte die Familienkasse Bewerbungen für nach der Mutterschutzfrist sehen. Als ich schrieb, dass es noch zu früh sei, weil sie ja erst einmal ein Jahr in Elternzeit gehen würde, bekam ich einen Bescheid, dass das gezahlte Kindergeld während der Schwangerschaft zurück zu zahlen sei. Muss ich das, denn ich habe ja alles mitgeteilt und die Familienkasse hat nicht reagiert? Ist das so rechtens?
Jetzt ,zu Beginn der Elternzeit, hatte meine Tochter einen Termin beim Arbeitsamt, um sich ûber Ausbildungen in Teilzeit zu informieren. Jetzt zahlt die Familienkasse wieder mit der Begründung, dass eine Ausbildung mangels Ausbildungsplatz nicht begonnen werden kann. Da ein Jahr Elternzeit lang ist, wird sie sich erstmal noch nicht bewerben. Ich habe Angst, dass ich auch diese Zahlungen später zurückzahlen muss.
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus und kann mir weiterhelfen, ich hoffe ich habe alles verständlich erklärt.
Ich freue mich auf Antworten, vielen Dank im Voraus.
1 Antwort
Wenn deine Tochter nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, besteht auch erst einmal kein Anspruch auf Kindergeld für die, ob Du das nun zeitnah der Familienkasse mitgeteilt hast oder nicht spielt da keine Rolle.
Zu Unrecht gezahlte Leistungen sind entsprechend an die Familienkasse zu erstatten.
Auch wenn sie sich ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat und nun dadurch Kindergeld bewilligt wurde, kann es später durch Prüfung der Familienkasse zur Rückforderung kommen, wenn sie ihre ernsthafte Suche nach einer Ausbildung nicht entsprechend durch Bewerbung und Absagen belegen kann.