Schwangere Tochter Kindergeld zurückzahlen?

1 Antwort

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn deine Tochter nach dem Mutterschutz in Elternzeit geht, besteht auch erst einmal kein Anspruch auf Kindergeld für die, ob Du das nun zeitnah der Familienkasse mitgeteilt hast oder nicht spielt da keine Rolle.

Zu Unrecht gezahlte Leistungen sind entsprechend an die Familienkasse zu erstatten.

Auch wenn sie sich ausbildungssuchend bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat und nun dadurch Kindergeld bewilligt wurde, kann es später durch Prüfung der Familienkasse zur Rückforderung kommen, wenn sie ihre ernsthafte Suche nach einer Ausbildung nicht entsprechend durch Bewerbung und Absagen belegen kann.