Schwanger in Elternzeit?
Hallöchen,
ich finde immer nur Threads über dieses Thema für 12 Monate Elterngeld, daher stelle ich diese Frage nun erneut😅
Wir planen erneuert schwanger zu werden Ende 2023 und haben bereits einen Sohn von Juli 2022, das heißt das zweite Kind würde Mitte 2024 zur Welt kommen. Ich bekomme 24 Monate Elterngeld. Das heißt halbes Elterngeld auf 2 Jahre aufgeteilt. Wie hoch wäre das Elterngeld für das zweite Kind wenn sich die Schwangerschaft von dem zweiten Kind mit der Elternzeit vom ersten Kind überschneidet?
Hoffe jemand versteht was ich fragen möchte 😅
1 Antwort
Ich bekomme 24 Monate Elterngeld.
Nein, wahrscheinlich nicht. Wenn du in den ersten beiden Lebensmonaten des Kindes Mutterschaftsleistungen bezogen hast, dann gelten diese beiden Monate als EGBasis-Monate. Folglich bleiben maximal weitere 20 Monate EGPlus.
Grundsätzlich werden zur Berechnung, genau wie für Kind 1, die letzten 12 Monate vor der Geburt von Kind 2 herangezogen.
Es gibt bestimmte sogenannte "Ausklammerungstatbestände", die bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden. So kann es sein, dass auch noch einige Monate von vor der Geburt von Kind 1 zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 herangezogen werden.
Zu diesen Tatbeständen gehören der Mutterschutz und die ersten 14 Lebensmonate von Kind 1, wenn in diesen ersten 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde.
Wenn dadurch weniger als 12 Monate bleiben, werden auch Monate von vor der Geburt von Kind 1 mit in die Berechnung einbezogen.
Beispiel:
Kind 1 ist am 01.07.2022 geboren. Lebensmonate 1-14 sind also 07/22 bis 08/2023 - diese Monate fließen in die Berechnung nicht mit ein.
Angenommen, Kind 2 käme am 01.06.2024 zur Welt; dann wird das Elterngeld aus dem Einkommen der 12 Monate davor berechnet, falls keine Selbstständigkeit vorliegt - wäre also 06/2023-05/2024. Nun würden aber hier die Monate Juni bist August ausgeklammert (s.o.) und folglich "fehlen" drei Monate.
Deswegen werden auch drei Monate vor dem Mutterschutz für Kind 1 noch zur Berechnung mit herangezogen (02/2022-04/2022).
Monate ohne Einkommen fließen mit 0€ in die Berechnung ein; außerdem gibts den Geschwisterbonus von plus 10%.
In Monaten, in denen man theoretisch elterngeldberechtigt für zwei Kinder wäre, wird das Elterngeld miteinander verrechnet (NICHT doppelt ausgezahlt). Deswegen macht es Sinn, den Elterngeldbezug für Kind 1 vor der Geburt von Kind 2 abzuschließen.
Kann man so pauschal nicht sagen. Es kommt drauf an, wann Kind 2 geboren wird.
Elterngeld ist kein Einkommen, sondern eine Lohnersatzleistung. Deswegen zählen Monate, in denen nur Elterngeld bezogen wurde, als 0€.
Je mehr Zeit folglich vergeht zwischen Kind 1 und Kind 2, desto wahrscheinlicher wird es, dass es für Kind 2 nur den Mindestsatz Elterngeld gibt.
Wenn ich beispielsweise jetzt 450€ monatlich bekommen würde auf 2 Jahre, was würde dann für mich als Elterngeld bei dem 2. Kind übrig bleiben? Denn zwischen den beiden Kindern würde ich nicht mehr arbeiten gehen.
Ich finde diese Sachen sehr komplex. Die letzten 12 Monate vor der Geburt vom 2. Kind wären ja als „Einkommen“ nur die 450€ Elterngeld von Kind 1.
ich tue mich mit solchen Sachen leider recht schwer.