Schwängern von arideren Man?

2 Antworten

Das ist wirklich eine nicht so schlaue Idee. Es ist nicht verboten, sich von jemand anderen schwängen zu lassen. Es zieht allerdings nicht absehbare rechtliche Konsequenzen nach sich. Dein Mann kann z.B. die Vaterschaft anfechten, dann ist er in der Zukunft nicht unterhaltspflichtig. Der andere Mann kann auf der anderen Seite auch die Vaterschaft einklagen, dann steht ihm ein Umgangsrecht zu.

„Fremd gehen“ und sich schwängern lassen ist natürlich nicht verboten.

Gemäß § 1592 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt dein Mann automatisch juristisch als Vater des Kindes, wenn er zum Zeitpunkt der Geburt mit dir verheiratet ist.

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme