Schutzbefohlene? Kann ich mit meinem Musiklehrer zusammen sein?

4 Antworten

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Tut mir leid, es sagen zu müssen, aber so eine Beziehung hat aller Wahrscheinlichkeit nach keine Zukunft. Mit 16 wirst du noch in einer ganz anderen Lebenswelt leben als er. Außerdem giltst du als seine Schutzbefohlene, weil er dich unterrichtet, das siehst du schon richtig.


BellaRiddle 
Beitragsersteller
 16.04.2011, 17:33

Danke für die Antwort, aber würde es gehen, wenn ich Privatuntericht bei ihm nehme oder muss ich den Vertrag bei der Musikschule kündigen?

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MrsFaraday  16.04.2011, 17:49
@BellaRiddle

Also, ich habe es für dich mal nachgeguckt:

Zwischen 14 und 16 wird eine sexuelle Handlung immer bestraft, wenn eine Abhängigkeit vom Lehrer vorliegt, dh. die Schülerin eine Schutbefohlene ist. Das ist juristisch gesehen auch dann der Fall, wenn der Lehrer die Schülerin nicht selbst unterrichtet, sondern es reicht, wenn er durch seinen Beruf eine Einwirkungsmöglichkeit auf sie hat. Das liegt bei euch vor, egal ob er dich privat oder offiziell unterrichtet (oder gar nicht persönlich).

Zwischen 16 und 18 ist jede sexuelle Handlung strafbar, bei der der Lehrer seine Autorität "missbraucht", dh. von seiner Position als Lehrer profitiert hat: da reicht schon, wenn man z.B. unangemessenerweise das Du anbietet oder ein bisschen flirtet, schon der Versuch ist strafbar. Es dürfte juristisch etwas schwammig sein, wo ein Autoritätsmissbrauch vorliegt, aber ich würde nichts riskieren.

Sobald du 18 bist, hat sich das Problem erledigt, da geht man davon aus, dass du selbst entscheiden kannst, mit wem du dich einlässt und mit wem nicht. Da sind aber noch disziplinarverfahren möglich, weil der Lehrer "seinem Ruf als Beamter" schaden kann, oder es wird untersagt, dass der Lehrer dich benoten darf.

Selbstverständlich bin ich keine Juristin und übernehme keinerlei Garantie für die Richtigkeit dieser Angaben, wie gesagt hab ich das nur in einem Buch nachgeschaut und evtl. missverstanden.

Ganz ehrlich: Ich würde mich an deiner Stelle von der Schule abmelden, wenn du sicher bist, dass die Beziehung was ernstes ist. Man weiß nie, wer euch, ob mit guten oder mit schlechten Absichten, einen Strick draus dreht. Auch mit einem Besuch beim Anwalt macht ihr nichts falsch und könnt euch absichern. Am besten natürlich bevor etwas "passiert"; sich verlieben ist ja nicht verboten, aber schon Küssen kann als sexuelle Handlung ausgelegt werden.

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Bitte lass dich nicht von den Gesetzen beeinflussen. Wenn du auf diesen Mann stehst, dann tu das, nach was es dich drängt. Wer will dich denn wegen "Liebe" verklagen? Deine Eltern? Die Schule, oder wer? Wo kein Kläger, da kein Richter.

Du willst es, der Lehrer will es, was sind denn das für unsinnige Gesetze, wo man "Liebe" verhindern will. Das Gesetz ist zum Schutz der Minderjährigen. Du bist 16, damit über 15 und aus der scharfen Zone draussen und du WILLST ES JA. Also ist die Anwendung des Gesetzes widersinnig. Häng es halt nicht an die grosse Glocke aber um Himmels willen, tu was dir dein Herz diktiert. Ausserdem macht es immer am meisten Spass etwas zu tun, was eigentlich offiziell verboten ist.

Hallo liebe Bella :-) Ich bin auch fast in dem Alter wie Dein lehrer, und ich habe dies auch schon erlebt. Aber da bin ich ganz streng, und weise grundsätzlich darauf hin: Erstens ab 18 Jahre versteh und akzeptiere ich das, aber ich suche mir meine Partnerin selbst heraus. Ja, Dein Lehrer könnte verklagt werden, und denke er ist so vernünftig und weist Dich darauf hin. Ich weis das liebekummer weh tun kann, wenn man jemanden brennend begehrt, und deshalb sucht eine Beratungsstelle auf, und holt Euch Hilfe. Bitte nicht verheimlichen das bringt nichts. Es gibt für alles eine Lösung. Wenn Ihr beide freundschaftlich bleibt ist das schön. Und wenn Ihr Euch in 2 Jahren immer noch so liebt (ohne körperliche Annährung) , könnte das anders aussehen.

Liebe Grüße

Tritonius  

Danke für die Antworten.Jetzt stellt sich für mich die Frage: Würde es mir helfen, wenn ich den Gesangslehrer wechsel, aber ich auf der gleichen Musikschule bleibe, wenn nein müsste ich meine weiteren Fächer (bei anderen Lehrern) auch kündigen und die Schule ganz verlassen?