Schulwechsel bei betreutem Wohnen....?

2 Antworten

Hallo,

es hängt im Gründe davon ab, mit welcher Intention die Unterbringung in einer stationären Jugendhilfeeinrichtung erfolgt. Von Fall zu Fall gibt es also entweder gute Gründe für einen Erhalt der schulischen Situation, oder aber gute Gründe dagegen. Wir wissen hier natürlich nicht, vor welchem Hintergrund eine stat. Jugendhilfe gewährt werden soll - das macht es unmöglich eine seriöse Ja/Nein-Antwort zu geben. Sprich mit deinem Bereichssozialarbeiter und erkläre ihm, was du dir vorstellst. Wenn du deinen Wunsch gut begründen kannst, sollte es auch Wege der Realisierung geben. (Im Zweifel den Mitarbeiter mal fragen, wie es eigentlich mit dem rechtlich verankerten Wunsch- und Wahlrecht aussieht - Paragraf 5 SGB VIII)

Viel Erfolg!

Uppriktigt

rgy

Das können wir dir nicht sagen, wie bei dir entschieden wird.