Schulverweis wegen schwänzen?

2 Antworten

Bei uns hätte es da zuerst Briefe an die Eltern gegeben mit Hinweis auf die Schulpflicht des Kindes. Danach wäre das Jugendamt und Ordnungsamt informiert worden und eventuell gibt es ein Bußgeld.

Es ist eigentlich undenkbar, dass in diesen 8 Wochen nicht bereits eine Abmahnung an dich ergangen ist. Die hätte der Klassenlehrer auch sicher im Klassenbuch vermerkt.

Dann kann (wenn du deine Schulpflicht beendet hast) der Rauswurf per sofort erfolgen.