Unbefristeter Schulverweis?
Hallo gutefrage.net,
Ein bekannter von mir hat einen unbefristeten Schulverweis erhalten und wartet nun darauf, dass die Schule die ihn verwiesen hat eine neue Schule für ihn findet. Er verbringt den ganzen Tag nun zuhause. Ist das erlaubt? Darf dieser Schüler nun nicht mehr in die Schule?
Die Person ist immer noch schulplichtig.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
5 Antworten
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Hey DeidarasB00M,
die Schule muss eine neue Schule suchen? Das überrascht mich sehr, ich hätte erwartet, dass der Schüler eine neue Schule suchen muss.
Ein Schulverweis ist natürlich rechtlich möglich und als äußerstes Mittel natürlich auch anzuwenden. Wenn die Person gezeigt hat, dass sie für den Schulbetrieb nicht tauglich ist, zudem diesen stört, dann muss leider zu solchen Mitteln gegriffen werden.
Da mir ein solcher Fall ebenfalls bekannt ist, gehe ich mal davon aus, dass es auch hier eine langjährige Vorgeschichte gibt. Ein Verweis kommt wohl sehr selten aus dem Nichts.
Deinem Freund würde ich allerdings raten selbst aktiv nach einer neuen Schule zu suchen. Das würde ich nicht der alten Schule allein überlassen.
Gruß
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zuweisen kann.
Da steht es ja: die Behörde KANN auf eine andere Schule zuweisen, nicht muss.
Das ist ein sehr großer Unterschied. Grundsätzlich gilt aber die Schulpflicht nach wie vor.
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Aha, die Schulaufsichtsbehörde übernimmt das, nicht die Schule. Interessant.
Die Regelung ist sicherlich nicht dumm. Man kann annehmen, dass ein verhaltensauffälliger Schüler aus einem bereits problematischen Elternhaus stammt. Auch wenn man das ganz sicher nicht so verallgemeinern kann, ist das Risiko zu groß, dies den Eltern allein zu überlassen.
Trotzdem würde ich an Stelle des Schülers mich selbst um eine neue Schule bemühen. Sonst muss man noch nehmen was zugewiesen wird.
Habe ich da etwas falsch verstanden?
Sicherlich nicht, ich wusste das nur nicht.
Ich muss sagen, dass ich als Schüler nie selbst auch nur annähernd von soetwas betroffen war. Ich habe nur miterlebt wie ein sehr auffälliger Schüler Jahre gebraucht hat, bis er "gefolgen" ist. Und dieser Schüler war schon sehr unangenehm und hat vorallem den Schulbetrieb massiv gestört (mit voller Absicht).
Gruß
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Das JollySwgm schreibt stimmt natürlich.
Da steht "kann". Aber ich gehe davon aus, dass das auch passiert, wenn Du schon sagst "die Schule kümmert sich".
Ich nehme mal an, dass das dann die Schulaufsicht macht.
Gruß
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Nichts zu danken.
Ich hoffe dein Bekannter kriegt die Kurve, wie man so schön sagt.
Bei dem Fall den ich miterlebt habe, hat sich der Kerl in den Griff bekommen und später studiert.
So ein Verweis ist nicht das Ende der Welt. Ja, ein Tiefpunkt, aber dann geht es auch wieder nach oben.
Gruß
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Vielen, vielen Dank. Die meisten anderen Kommentare schienen sehr negativ gerichtet und nicht hilfreich deiner jedoch schon, nochmals danke.
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Ich denke man muss die Sachlage von allen möglichen Seiten beleuchten.
Ein Schüler, der den Schulbetrieb derart stört, dass er entfernt werden muss, der macht das sicherlich nicht einfach so.
So ein Schüler ist meiner Meinung nach in den aller meisten Fällen ebenfalls unglücklich mit der Situation.
Das Entfernen aus der gewohnten Umgebung ist ein drastischer und hoffentlich sehr gut überlegter Schritt. Gleichzeitig bietet sich dem Schüler die Chance für einen Neuanfang.
Das garantiert natürlich nicht, dass die zugrundeliegenden Probleme gelöst werden. Man kann den betroffenen Schüler nur mit aller verfügbaren Kraft unterstützen in der neuen Schule einen erfolgreicheren Weg einzuschlagen.
Darum ist auch wichtig, dass sie aufnehmende Schule hinter dieser Aufnahme steht und bereit ist den Schüler in nötiger Weise zu unterstützen.
Gruß
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Er muß etwas wirklich schlimmes angestellt haben um einen unbefristeten Schulverweis zu bekommen. Das ist erlaubt und wenn er Pech hat wird es schwer werden eine gute Schule zu finden die ihn nimmt. Keine Schule will einen Problemschüler. Irgendeine öffentliche Schule wird ihn nehmen müssen, aber möglicherweise nur eine ihm nicht gefällt.
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Darf dieser Schüler nun nicht mehr in die Schule
Sieht so aus, oder?
Warum sollte die Schule für ihn eine neue Schule suchen? Das müssten schon seine Eltern tun.
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Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann.
§ 53 SchulG NRW
Habe ich da eventuell etwas falsch verstanden?
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Kann - nicht muss
man müsste an eine andere vergleichbare Schule wechseln.
Das steht auch drin ...
M. M. bedeutet "man", dass dies der Schüler bzw. dessen Eltern selbst tun muss bzw. müssen.
Was hat der Schüler denn angestellt?
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kein unbefristeter Schulverweis, der ist schlicht von der Schule geflogen.
Die Eltern dürfen eine andere Schule suchen, wo man ihn aufnimmt.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/MrUnivers2020/1581619692318_nmmslarge__0_0_179_179_a4a1d06f577fe5f9e89b018e53f45cde.png?v=1581619692000)
was die person denn gemacht?
?
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Unterschiedliche "kleine" Störungen. Wie z.B keine Hausaufgaben, lenkt andere im Unterricht ab usw.
Es gab auch ein sehr komplexes Thema bezüglich Erpressung doch dieses wurde mit beiden Parteien geklärt und ist auch auserhalb der Schule passiert. Dieses Ereigniss hat den Schulverweis ausgelöst.
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ja und - ich hatte auch oft meine hausis nicht gemacht und hab andauernd den unterricht gestört.
Ich finde die lehrerin hätte ne Klassenkonferenz machen sollen oder die eltern verwarnen sollen - wieso direkt schulverweis - total übertrieben
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Kann sein glaube ich aber nicht.
Haben schon paar an meiner Schule gemacht. War den meisten Lehrern egal.
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vllt war derjenige kein deutscher und hatte eben keine blauen augen und blonde haare. das bedeutet er wird anders behandelt
Bei Schulpflichtigen bedarf die Entlassung von der Schule der Bestätigung durch die Schulaufsichtsbehörde, die die Schülerin oder den Schüler einer anderen Schule zuweisen kann.
Dies steht im § 53 SchulG NRW.
Habe ich da etwas falsch verstanden?