Schulsozialarbeiterin informiert ohne meinen Willen meine Eltern?

5 Antworten

Wenn Du minderjährig bist, gilt das, was meine Vorschreiber geschrieben haben: Sie MUSS Deine Eltern informieren.

Bei Volljährigkeit kannst du widersprechen. Dann darf sie sie nur informieren bei "Gefahr im Verzug" (wenn es bspw. Anzeichen gäbe, dass du Dir oder anderen etwas antun möchtest)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

Ja, sie hat das Recht dazu. Teilweise sogar eine Pflicht. Sie hat keine Schweigepflicht.

Ja, sie hat das Recht dazu. Schulsozialarbeiter unterliegen nicht der ärztlichen Schweigepflicht.

EIne Schweigepflicht gibt es dahingehend nur bei Ärzten. Wenn Du minderjährig bist, muss sie deine Eltern informieren.


q88vgggg 
Beitragsersteller
 27.04.2020, 11:54

Ja aber es heißt doch immer man darf der ''Vertrauensperson'' alles erzählen und sie erzählt es niemanden weiter, da sie eine Schweigepflicht hat?

0
q88vgggg 
Beitragsersteller
 27.04.2020, 11:56
@ChristianLE

Ja das ging halt darum das ich mich in der Klasse unwohl gefühlt habe

0