Schulsozialarbeiterin informiert ohne meinen Willen meine Eltern?
Hi
Ich bin schon seit längerer zeit im Gespräch mit einer Schulsozialarbeiterin im Gespräch.
Sie sagte einmal zu mir das sie meine Eltern informieren müsste das ich mit ihr in Kontakt bin.
Ich wollte nicht das meine Eltern davon erfahren das ich regelmäßig zu ihr gehe aber sie hat sie trotzdem gegen meinen Willen informiert.
Hatte sie das recht dazu wegen Schweigepflicht?
6 Antworten
Wenn Du minderjährig bist, gilt das, was meine Vorschreiber geschrieben haben: Sie MUSS Deine Eltern informieren.
Bei Volljährigkeit kannst du widersprechen. Dann darf sie sie nur informieren bei "Gefahr im Verzug" (wenn es bspw. Anzeichen gäbe, dass du Dir oder anderen etwas antun möchtest)
Ja, sie hat das Recht dazu. Teilweise sogar eine Pflicht. Sie hat keine Schweigepflicht.
Eigentlich hat sie nicht das Recht dazu, sie hat Schweigepflicht!!
Ja, sie hat das Recht dazu. Schulsozialarbeiter unterliegen nicht der ärztlichen Schweigepflicht.
Nein, eigentlich nicht