Schulsozialarbeiterin informiert ohne meinen Willen meine Eltern?

6 Antworten

Wenn Du minderjährig bist, gilt das, was meine Vorschreiber geschrieben haben: Sie MUSS Deine Eltern informieren.

Bei Volljährigkeit kannst du widersprechen. Dann darf sie sie nur informieren bei "Gefahr im Verzug" (wenn es bspw. Anzeichen gäbe, dass du Dir oder anderen etwas antun möchtest)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – BBS-Lehrer (E-Technik) in Rheinland-Pfalz

Ja, sie hat das Recht dazu. Teilweise sogar eine Pflicht. Sie hat keine Schweigepflicht.

Eigentlich hat sie nicht das Recht dazu, sie hat Schweigepflicht!!

Ja, sie hat das Recht dazu. Schulsozialarbeiter unterliegen nicht der ärztlichen Schweigepflicht.