Auch von mir ein kräftiges ja... Allerdings: für alle die hier von Schulpflicht reden und deren Dauer diskutieren: die Rechtslage hinsichtlich der Schulpflicht ist von Bundesland zu Bundesland unterschieden. Und nein, die Schulpflicht hat nicht mit der jeweiligen Jahrgangsstufe zu tun, in der man sich befindet, sondern hängt (in allen Bundesländern verschieden) von den tatsächlichen Schulbesuchsjahren bzw./und dem Alter des Schulpflichtigen zusammen. Klartext: In Hessen (Schulpflicht hier: 9 Schulbesuchsjahre) ist ein Hauptschüler, der in der 9. sitzen bleibt nicht gezwungen die neunte JAHRGANGSSTUFE zu wiederholen, sondern kann, da er seine neun SCHULBESUCHSJAHRE hinter sich hat die ganze Sache sofort canceln.

Und für alle, die sich fragen woher ich auf einmal so ein umfassendes Wissen über die Schulbesuchspflicht her habe: --> http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht#Heutige_Rechtslage

Schadet nicht vor dem Post mal nachzulesen^^ Nichts für ungut, Leute^^

Grüßle aus m tiefschda Schwoba, J.Z.

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