Schulprügelei - Strafe?

11 Antworten

Hallo YukiHatori,

also erst einmal halte ich es für sehr unwahrscheinlich, dass er zur Polizei geht.

Aber nehmen wir mal an, er würde zur Polizei gehen.

Die Polizei würde ihn erst einmal da drauf hinweisen, das eine reine Anzeige wenig Aussicht auf Erfolg hat, denn die (einfache) Körperverletzung wird nur verfolgt, wenn ein Strafantrag gestellt wird oder öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, was bei so einer kleinen Schulrangelei nicht der Fall sein wird.

Die Polizei würde ihn erklären, dass ein entsprechender Strafantrag gestellt werden muss, wenn die Tat verfolgt werden soll. Sie werden ihm aber auch erklären, dass er selber den Strafantrag nicht stellen kann, da er noch nicht volljährig ist, sondern dass der Strafantrag durch seine Eltern gestellt werden muss.

Nehmen wir mal weiter an, seine Eltern stellen den Strafantrag. Dann wird die Polizei gegen Dich ein Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage einleiten:

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§ 223 StGB - Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Im Rahmen des Strafverfahrens gibt Dir die Polizei die Möglichkeit Dich zur Sache zu äußern. Du musst Dich zwar nicht äußern, aber sonnvollerweise würde ich zu Protokoll geben, dass Du von dem Typen terrorisiert wurdest und warum Du zugeschlagen hast.

Dieses Vernehmungsprotokoll geht dann zusammen mit der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft, die vermutlich das Strafverfahren wegen Geringfügigkeit gem. § 153 StPO einstellt.

Aber selbst für den unwahrscheinlichen Fall, dass Du verurteilt wirst, kannst Du nicht zu der im § 223 StGB angeführten Geld.- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden, sondern als Jugendlicher wirst Du mit einer Erziehungsmaßregel die meist in Form von Sozialstunden in einer sozialen Einrichtung wie einem Altenheim rechnen müssen.

Diese Erziehungsmaßregel wird übrigens nicht ins Führungszeugnis eingetragen und du darfst Dich weiterhin als nicht straffällig bezeichnen.

Aber wie gesagt, ich halte es für unwahrscheinlich, dass die Eltern des Jungen einen Strafantrag stellen und wenn wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren wahrscheinlich einstellen.

Schöne Grüße
TheGrow


YukiHatori 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 20:02

Ich hab schon kackä gebaut, hehe 😅

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YukiHatori 
Beitragsersteller
 18.02.2016, 19:03

danke ihr seid alle so lieb zu mir haha

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TheGrow  18.02.2016, 19:22
@YukiHatori

Naja, war jetzt nicht so der Aufwand. Diese Frage wird hier so oft gestellt, dass ich die Antwort schon abgespeichert hatte und nur Deinen Nick eingetragen habe. Sprich der Arbeitsaufwand lag bei ca. 30 Sekunden für das Aufrufen und kopieren des Textes und das Eintragen Deines Nicks.

Finde es nur schade, wenn solche Fragen als Fake gestellt werden, denn viele User nehmen sich viel Zeit um solche Fragen zu beantworten und Fragen von anderen Usern die wirklich Hilfe brauchen, bleiben unbeantwortet, weil die helfenden User ihre Zeit mit dem Fake verschwenden.

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furbo  18.02.2016, 19:33
@TheGrow

Diese Frage wird hier so oft gestellt, dass ich die Antwort schon abgespeichert hatte 

Gute Idee, sollte ich auch machen. Mir fallen da ad hoc ein paar Themen ein. 

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Die polizei macht nichts bein solchen kleinen sachen bekommst du keinen eintrag
Außerdem wird er dich besrimmt nicht anzeigen ...höchstens seine Eltern sind so komisch drauf😋
Also mach dir keine Sorgen

Beleidigen hättest du ihn vielleicht besser nicht sollen. Wen er dich geschubst hat und bedrohlich auf dich zugekommen ist, musst du aber keine Angst vor Konzsequenzen haben, dein Handeln war dann in Notwehr und damit nicht strafbar, du hast dich nur selber verteidigt. 

Komm mal wieder runter. 

Für ausgeschlossen halte ich es nicht, wenn der Geschädigte zur Polizei rennt. Wenn du hier die Fragen liest, wirst du feststellen, dass viele hier jeden wegen den kleinsten Kleinigkeiten verklagen wollen. Gerade die, die etwas provozieren sind dann rachdurstig, wenn ihre Provokation zum Erfolg geführt hat und sie einen auf die Nase bekommen haben.

Gehen wir davon aus, dass es der Typ tatsächlich macht und dich anzeigt.

Du wirst dann zur Vernehmung geladen, wo du nicht hingehen musst, aber m.E.besser wäre hinzugehen und die Sache so zu schildern, wie du es hier gemacht hast.

Vermutlich wird dich der StA - wenn überhaupt -  nur verwarnen. An Sozialstunden oder gar Jugendarrest braucht man wegen dieser Kinderka*ke nicht zu denken. 

Passieren dürfte also auch bei einer Anzeige - nix.

Er hats aber auch verdient. Vertrau erstmal auf deinen Lehrer, dass es Schulintern geklärt werden kann.