Schulpflicht mit 18?
Hallo, ich bin im Januar 18 Jahre geworden und von NRW nach Bayern gezogen. Habe mein Fachabi jetzt zum Halbjahr abgebrochen. Im September beginne ich eine Ausbildung. Muss ich in der zwischen Zeit in die Schule bzw bin noch Schulfpflichtig?
3 Antworten
In Bayern ruht die Berufsschulpflicht, wenn du bereits den mittleren Schulabschluss hast und keine Ausbildung im dualen System machst.
Mit Beginn deiner Ausbildung lebt die Schulpflicht wieder auf, bis dahin unterliegst du nicht der Schulpflicht.
Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre. Sie gliedert sich in die Vollzeitschulpflicht (9 Jahre) und die Berufsschulpflicht (3 Jahre).
- Besuch einer Pflichtschule (Grundschule, Mittelschule, Berufsschule einschließlich der entsprechenden Förderschulen)
- Besuch eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule oder der jeweils entsprechenden Förderschule
- Besuch einer Ergänzungsschule
Hast du die 12 Jahre voll?
https://schulleiterabc.de/2022/04/11/schulpflicht-in-bayern/
Ja, musst du...ist doch klar erkenntlich.
Dir fehlt das halbe Jahr.
Die Schulpflicht endet zum Ablauf des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird.
Bedeutet: Du musst noch bis zu den Sommerferien in die Schule
Deine Schlussfolgerung ist falsch. Siehe Art. 39 (3) Nr. 5 BayEUG. Die Schulpflicht des Fragestellers ruht bis zum Beginn einer Ausbildung.
Nein,aber während der Ausbildung bist Du Berufsschulpflichtig
das heißt ich müsste bis September nicht in die Schule?
Habe 11,5 Jahre voll. Mir gehts nur darum ob ich bis September in eine Schule gehen muss oder nicht. Ab September gehts für mit ja mit Berufsschule weiter