Schullaptop verloren?

2 Antworten

Ich vermute das die Schule versichert ist. Der Anwender/Nutzer/Leiher muss den Verlust nicht bezahlen.

Sofern es nicht die Schuld des Anwender ist.

Nein, die Haftpflicht würde greifen wenn du was an fremden Eigentum beschädigt hast.