Schullaptop kaputt?
Guten Abend,
der ausgeliehene Schullaptop von meinem Sohn hat einen defekten Display.
Müssen wir für den Schaden aufkommen oder übernimmt es die Versicherung der Schule?
Vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Generell können Beschädigungen an Unterrichtsmaterialien und Lernmitteln der Schule Schadenersatzansprüche gemäß § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auslösen. Schüler können ab Vollendung des 7. Lebensjahres grundsätzlich zu einer Haftung herangezogen werden, da sie ab Vollendung des 7. Lebensjahres deliktsfähig sind.
Es kommt dabei entscheidend darauf an, ob die Verantwortlichkeit für einen Schaden damit begründet werden kann, dass der Schüler die notwendige Einsicht hatte, was sein Tun bewirken kann (vgl. § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB).
Des Weiteren ist bei der schadenersatzrechtlichen Verantwortung von Schülern zu prüfen, ob für Eltern bzw. Lehrkräfte in der konkreten Situation eine Aufsichtspflicht bestand und diese grob fahrlässig verletzt wurde.
„Zahlt die Haftpflichtversicherung der Eltern?“Die Haftpflichtversicherung, also die private Absicherung der Eltern für Schäden, die ihre Kinder Dritten zufügen, kommt nur dann in Betracht, wenn die Eltern tatsächlich eine bestehende Aufsichtspflicht verletzt haben.
Denn haftungsauslösendes Element ist in diesem Fall nicht die schädigende Handlung des Kindes, sondern die Aufsichtspflichtverletzung der Eltern. Kurzum: Die private Haftpflichtversicherung wird nur dann für Schäden von Kindern eintreten, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt und verletzt haben.
Schüler beschädigen Tablets – so sieht die Haftung aus - schulleiter.de
Wenn ihr Sohn den Laptop nicht selbst kaputtgemacht hat dann sollte die Schule dies übernehmen. LG