Schule entschuldigungen?

1 Antwort

Zum ersten gilt mal der allgemeine Grundsatz, dass du dich bei einer Schule entschuldigen musst, wenn du am verpflichtenden Unterricht nicht teilnimmst. Soweit sind wir uns da sicher einig. Die Verpflichtung ergibt sich dann entweder aus der gesetzlichen Schulpflicht oder aus dem geschlossenen Vertrag zwischen Dir und der Schule.

ABER: Ein klassicher "gelber Schein" für den Arbeitgeber enthält auch keine Angaben zur Diagnose. Warum? Weil es den Arbeitgeber nichts angeht und die Diagnose auch unter die ärztliche Schweigepflicht fällt.
Somit kannst du der Lehrerin auch unter Berufung darauf mitteilen, dass eine Diagnose sie schlicht nichts angeht. Die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber (die für die Schule genau so auch gilt) ist absolut ausreichend und Diagnosen haben dort nichts zu suchen, weder ausgeschrieben noch in Form des ICD-Schlüssels.

Ob du dann wegen eines Pickels am Hinterteil, eines Hirntumors oder warum sonst auch immer vom Arzt aus dem Verkehr gezogen worden bist geht die schlichtweg nichts an und da würde ich auch auf Nachfrage ganz deutlich genau DAS mitteilen. Die einzigen, die das wissen dürfen (und müssen) sind Du, dein Arzt, eventuell andere mitbehandelnde Ärzte, deine Krankenkasse und bei meldepflichtigen Erkrankungen die Gesundheitsbehörden.

Wenn du nach dem Grund gefragt wirst (so hab ich das mal bei meinem Arbeitgeber gehalten), warum du nicht anwesend bist antwortest du: "Weil ich krank bin, siehe AU-Bescheinigung." Und damit hat sich das. Und bei Nachfrage, was du hast: "Ich kabe "krank". Der Rest ist Privatsphäre und hat die einfach nichts zu interessieren. Und das gilt analog auch für jede Schule, das Arbeitsamt oder sonst wen.
Und da kann eine Lehrerin noch so streng sein, sie hat dazu kein Recht und würde sich sogar der Nötigung strafbar machen, wenn sie derartige Informationen von dir unter Androhung von Konsequenzen "abpresst". Was allerdings zutreffend ist: Die Schule kann auf einer offiziellen AU-Bescheinigung vom Arzt (dir dieser dann auch ausdrucken muss, Schulen können keine eAU abrufen) bestehen, insbesondere bei staatlich geförderten Bildungsgängen. Und die Eltern haben sobald du volljährig bist da gar nichts mehr zu melden, im Gegenteil, selbst die geht das im Grunde genommen gar nichts mehr an.

Was allerdings sein kann und auch passieren wird: Wenn du durch Krankheit oder warum auch sonst zu viele Fehlstunden "sammelst" kann am Ende die Prüfungszulassung gefährdet sein, weil du dann eben nicht genug Ausbildungszeit wahrgenommen hast. Da gibt es durchaus Grenzen, die dann eine Zulassung gefährden und es kommt dabei auch nicht auf die Gründe an.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ich habe zeitweilig als Lehrer (IT) gearbeitet

Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:08

Ich bin ja auf Grund meiner „Schlafstörung“ diagnostiziert. Von meinem Hausarzt und von zwei zusätzlichen Ärzten da ich meiner Klassen Lehrerin damit zeigen wollte dass ich hier, ja keine Diagnose Fake etc. Damit sie den Beweis hat das mich 3 verschiedene Ärzte aus drei verschiedenen Praxen auf die selbe Sache Diagnostizieren dass kann ja nicht gelogen, Fake oder sonstiges sein wen es drei Ärzte diagnostizieren und damals auf meiner alten Schule wurde diese Bescheinigung der Diagnose dafür benutzt um meine 1-2std die ich verspätet kam zu entschuldigen da ich auf Grund dieser Schlafstörung nun eben dieses Problem habe da frage ich mich wieso es nun nicht mehr der Fall ist? Und heißt dass nun das meine Bescheinigung vom Hausarzt nun reichen sollte eigentlich bei meiner Lehrerin um als gültig angesehen zu werden auf der bloß „ Diagnose Schlafstörung“ steht und keine weiteren Angaben bis auf dass ich überwiesen werde in eine andere Einrichtung .

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:11
@Pupsstinker

Es reicht sogar noch viel weniger... Die Simple AU-Bescheinigung ohne Diagnose (für den Arbeitgeber), auf der nur draufsteht "Arbeitsunfähigkeit vom 07.06.2024 bis zum 14.06.2024, festgestellt am 07.06.2024, gez. Prof. Dr.Sauerbruch" ohne Diagnose oder sonstige Angaben außer deinen Personalien. Das offizielle AU-Formular nach Kassenmuster. Mehr braucht es nicht. Der Zeitraum muss allerdings schon angegeben werden, also von... bis...

Diagnose etc. geht die einfach nichts an, egal, wie sie lautet. und die musst du denen auch nicht mitteilen.

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Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:14
@LordofDark1981

Das Problem ist bei meiner Schlafstörung ist es aber nicht ein Datum bis wann ich mal nicht anwesend bin. Ich bin jeden Tag anwesend meine Schlafstörung macht sich aber eben nur morgens und abends bemerkbar und deswegen fehle ich auch nur 1-2 Std morgens und dafür wurde mir diese Diagnose eben für die Schule ausgestellt ich kann ja schlecht jeden Morgen beim Arzt an tanzen und nach einem Attest fragen.

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:17
@Pupsstinker

Der Arzt stellt immer eine AU aus. Der Zeitraum ist dann AU vom "Datum" bis VORAUSSICHTLICH "Datum", festgestellt am "Datum"...

Kennst du nicht das ganz reguläre AU-Formular?

https://www.hopkins.law/expertise/au-bescheinigung

Dort findest du das z.B.. Der Arbeitgeber/die Schule bekommt dann einen Durchschlag, der nur den oberen Teil ohne die Diagnosen enthält. Teilweise gibt es das auch auf weißem oder rotem (Sicherheits-)Papier.

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Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:19
@LordofDark1981

Ich weiß was ein au Schein ist den bekomme ich auch immer wen ich mal krank bin und mich beim Arzt krank melde aber was ich auf Grund meiner Diagnose bekommen habe war ein kleiner anderer Schein dort stand meine Diagnose und dass ich wo anders weiter behandelt werde und da man nicht weiß wie lang die Behandlung gehen wird steht dort keine Zeit Angabe

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:24
@Pupsstinker

DEN musst du der Schule nicht vorlegen, das geht die im Grunde genommen gar nichts an. Wenn du eine pathologische Geschichte hast, die immer mal wieder kurze Fehlzeiten oder Verspätungen bedeutet kann der Arzt auch ein freies Attest (Freitext mit Stempel und Unterschrift) ausstellen (ohne Diagnosen), in dem er bescheinigt, dass derartige Fehlzeiten aus medizinischen Gründen auftreten können. Und dann ist das gut. Mehr geht die nichts an und das reicht auch um das erstmal zu entschuldigen. ABER: Fehlzeiten, egal ob mit oder ohne Attest gefährden natürlich immer ab einer gewissen Größenordnung Versetzung bzw. Prüfungszulassung. DAS muss dir klar sein. Aber eine Diagnose musst du niemandem außer den zuvor genannten Personengruppen (mitbehandelnde Ärzte, Krankenkasse etc.) offenlegen. Und wenn du dann bei dem weiterbehandelnden Arzt bespaßt wirst lässt du dir von dem halt die Behandlungsdauer attestieren und legst das vor. Das andere ist ja nur eine Überweisung. Auch die geht die Schule nichts an. Du teilst denen den Termin mit, gehst da hin und kommst dann mit dem Nachweis wieder. Was da behandelt wird muss niemand wissen außer dem Arzt.

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Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:26
@LordofDark1981

Oky danke gut zu wissen könnte ich auch von dir wissen ob meine Lehrerin ein Attest ablehnen darf nur weil dort kein Stempel drauf ist ( ich habe meine Frage bearbeitet wen du das Unterste liest verstehst du was ich meine) danke im Voraus

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:29
@Pupsstinker

Naja, ein Stempel oder Aufdruck der Arztpraxis mit Zulassungsnummer etc. als Echtheitsnachweis sollte schon irgendwie mal auf dem Ding sein. Mein Hausarzt druckt das immer direkt in die Formulare und setzt dann nur noch seinen "Willi" drunter.

Dabei geht's dann eher darum, dass du dir sonst so'n Ding ja auch selbst drucken und das Gekritzel einer Unterschrift malen könntest. (LASS DAS SEIN, IST STRAFBAR ;))

Im Zweifel sollen die halt in der Praxis anrufen und sich die Echtheit bestätigen lassen, wenn sie's nicht glauben. Viele Ärzte drucken den Stempel direkt mit aus und haben gar keinen klassischen Gummistempel mit Stempelkissen mehr.

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Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:31
@LordofDark1981

Hab ich garnicht dass Attest ist ja wirklich von da. Keine Ahnung wieso die es nicht gestempelt haben das habe ich ja von der Rezeption bekommen und nicht vom Arzt höchst persönlich. Hab sogar das Original jnd die Kopie vor gelegt bei der Lehrerin beide waren für die Frau ungültig🫠

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:32
@Pupsstinker

Wollt auch nichts unterstellen. Aber das macht mein Haus- und Hof-Medizinmann auch nicht anders. Ist völlig normal. Klassische Stempel verwendet der auch nicht mehr. Im Zweifel muss die Schule eben nachfragen, wenn die's nicht glauben. Pauschal erstmal eine Urkundenfälschung unterstellen wäre schon ziemlich kühn.

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Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:34
@LordofDark1981

Gibt es da also Nix was ich meiner Lehrerin sagen könnte zu den nicht angenommenen Attesten ? Wegen dem nicht vorhandenen Stempel? Muss ich dass einfach so hin nehmen 🥹

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:35
@Pupsstinker

Bitte deinen Akademiker darum, das Ding auf jeden Fall zu unterschreiben, dann bist du immer safe. Und wenn die das nicht glauben in der Schule können sie ja gerne da anrufen und sich die Echtheit bestätigen lassen. DAS ist statthaft und wohl auch kein großer Aufwand - zumal die Telefonnummer ja üblicherweise auf den Formularen (im gedruckten Stempel) steht.

Ungeachtet dessen, dass die - wie geschrieben - Diagnosen sowieso nicht zu interessieren haben. Forderst sie einfach auf, dort eben anzurufen, wenn sie's nicht glaubt.

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Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:38
@LordofDark1981

Ja ich werde dass auch unterschreiben lassen bei meinem Nexten Arzt Besuch. Aber echt doof dass man da Nix machen kann und es anscheinend ohne Stempel wirklich nicht angenommen werden darf obwohl dort alle Daten drauf stehen. Danke dir trotzdem

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:44
@Pupsstinker

Wie gesagt... Stempel in dem Sinn gibt es immer weniger. Und auch der Abdruck im Stempelfeld mit Unterschrift ist rechtsgültig. DAS macht mein Akademiker auch nicht anders. Da kannst du schon was machen.

Im Zweifel halt der Lehrerin mitteilen, dass sie sich ja gerne telefonisch bestätigen lassen kann, dass das Schreiben echt ist. Und ihr - wenn sie auf Bekkanntgabe von Diagnosen pocht - anbieten, mal den Datenschutzbeauftragten und bei Androhung von Konsequenzen bei Weigerung, diese preiszugeben auch gerne mal anbieten, dass du ja mal einen freundlichen Brief an den zuständigen Staatsanwalt mit der Überschrift "Anzeige wegen Nötigung" schreiben kannst.
Spätestens dann ist was das angeht ganz sicher Ruhe im Karton.

Aber wie gesagt: Fehlzeiten gefährden deine Prüfungszulassung, selbst wenn diese entschuldigt sind. DAS ist Fakt und kann auch durchaus die Konsequenz sein, wenn du's "übertreibst". Sieh also nach Kräften zu, dass du diese Fehlzeiten möglichst minimierst.

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Pupsstinker 
Beitragsersteller
 07.06.2024, 00:48
@LordofDark1981

Ja ich habe vor morgen mit meiner Schulleiterin mal darüber zu sprechen und zu schauen was sie zu dem ganzen sagt. Danke dir wirklich ich versuche alles was du mir mit gegeben hast auch morgen durch zu Sätzen. Hoffentlich klappt es.

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LordofDark1981  07.06.2024, 00:56
@Pupsstinker

Im Zweifel ist der Weg darüber sicher besser. Klär das und sei auch durchaus offen. Aber ich würde unter Zwang auch keine Diagnosen meiner Gesundheitsklamotten irgendwem mitteilen, den das im Grunde ja nichts angeht.

Mein Arbeitgeber weiß auch von meinem überstandenen Herzinfarkt. Das trägt ja durchaus auch dazu bei, dass der nachvollziehen kann, warum ich eben in gewissen Abständen mal Arzttermine habe und es eben keine Spaßveranstaltung ist, wenn ich dafür mal fehle sondern dabei um ganz wichtige Dinge geht, die sich auch nicht immer so einfach terminlich verlegen lassen - gerade bei Fachärzten, bei denen man ja ohnehin teilweise schon ewig auf Termine wartet.

Und er versteht dann ja auch viel besser, dass ich nicht aus Faulheit gewisse Arbeiten etwas langsamer erledige oder dann mal sagen muss "Sorry, aber ich brauche mal etwas Unterstützung", weil er ja bescheid weiß, dass mir manchmal körperliche Grenzen gesetzt sind dadurch.

Aber dass ich dem jetzt jedes kleinste Detail erzähle, wie viele Stents, welche Medikamente etc... ganz sicher nicht.

Was er wissen muss erfährt er, z.B. dass ich blutverdünnende Medikamente nehme und darum gewisse Dinge etwas vorsichtiger handhabe und auf einer Betriebsfeier sicherlich auch aus anderen Gründen als "Fahrtauglichkeit" kein Bier mit ihm trinken werde, weil das einfach nicht mit meinen täglichen Medis zusammenpasst. Und damit soll's auch gut sein. So würde ich das an deiner Stelle auch halten.

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