Schule - Ab der 11. Klasse Busfahrten selber bezahlen?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In NRW muss man manchmal das Ticket selber bezahlen, die Belege sammeln und am Ende des Schuljahres wird es vom Schulamt erstattet. Erkundige dich, wie das bei euch ist. Ob eine Erstattung stattfindet oder grundsätzlich ihr alles selber zahlen müßt.

Ja ich weis das ist Überall so. Das Landratsamt zahlt ab der 11. das Schülerticket nicht mehr, da ja ab der 11. die Schulpflicht aufhört. Das ist Überall inzwischen schon ein heisses Thema, aber eine Methode um das tägliche Zahlen zu umgehen gibt es eigentlich nicht.

Also, es stimmt. Aber der 11. Klasse werden die Beförderungskosten nicht mehr getragen. Du musst dich von jetzt an, selbst um dein Busticket kümmern.

Ich weiß nicht, in welchem Bundesland du wohnst, aber bei uns in Bayern gibt es folgende Ausnahmeregelungen: 1. Wer für 3 oder mehr Kinder Kindergeld bezieht, kann wie gewohnt seinen Antrag (allerdings mit Kindergeldnachweis) ans Landratsamt geben. 2. Empfänger von Sozialhilfe oder Wohngeld bekommen mit entsprechendem Nachweis auch ihr Busticket/Zugfahrkarte gezahlt.

Wenn beides nicht auf dich zutrifft, dann kann man sich die Kosten zum Ende des Schuljahres zum Teil erstatten lassen. Die Belastungsgrenze liegt bei 395 Euro, was darüber geht, wird zurückgezahlt nach entsprechendem Antrag.

Also bei uns in BW musste man auch schon immer die Monatskarte selber bezahlen (mittlerweile ca.  35€/Monat schlechte Busqualität inklusive :/ ) 

Aber wirst wohl am besten eine Wochen/Monats/Jahreskarte kaufen müssen und selber oder Eltern bezahlen lassen. (Die kriegen für sowas ja auch ca. 185€ Kindergeld /Monat)


Hussely  08.09.2015, 16:28

Was das Kindergeld betrifft, bist du leider falsch informiert. Das Kindergeld ist nicht für Busfahrkarten oder sonstige Ausgaben für Kinder, sondern lediglich der Ausgleich der ansonsten verfassungswidrigen Besteuerung des Existenzminimums von Kindern:

https://www.bundestag.de/blob/377412/1a6262394c3be0ba01046f67ffb95f14/familienleistungsausgleich-data.pdf

Beim Kindergeld handelt es sich also nicht um eine Leistung des Staates für Familien, sondern um eine Rückzahlung verfassungswidrig einbehaltener Gelder.

0

Das liegt einfach daran, dass Du nach der 9. oder nach der 10. eine Ausbildung beginnen könntest, Geld verdienen würdest und somit Deine Buskarte spielend selbst bezahlen könntest. Und wenn Du das nicht machst, sondern weiter Vollzeit zur Schule gehst, ist das Dein Privatvergnügen.