Schulden an verstorbenen?

7 Antworten

Es kann eventuell mit dem Erbteil der anderen erbberechtigten Verwandten verrechnet werden. Aber das entscheidest nicht du, sondern das Amtsgericht.

Klasse!! Der Opa ist verstorben und es wird sich wieder wie immer nur um die knete gestritten. Ich hoffe der hat ein Testament hinterlassen und alles einem tierheim gespendet!

Deine Tante hat das geliehene Geld beim Notar angegeben

Was wurde denn beim Notar gemacht, vor allem hast du dort irgendwas unterschrieben?

Dein Opa ist ohne Testament gestorben, dein Elternteil lebt auch nicht mehr. Also erben die Kinder des Opa bzw. du als Enkel.

Was du musst, kommt drauf an, wer was beweisen kann und wie fair ihr miteinander umgeht.

Rein theoretisch solltest du dir die 5000€ als Erbteil anrechnen lassen, wenn du mit Opa die Rückzahlung vereinbart hattest. Rein praktisch ist die Rückforderung des Opas ohne Beweis über ein vereinbarten Rückzahlungszeitraum bereits verjährt.

Zank oder handele vernünftig.


Havenari  24.04.2020, 21:41

Wo nimmst du eine Verjährung nach nur einem Jahr her?

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kabbes69  24.04.2020, 21:47
@Havenari

ups, entweder verlesen oder geändert.

Aus der Erinnerung habe ich was von 5 Jahren im Kopf.

So gibt’s natürlich keinen Sinn. Danke :-)

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Sei schön brav, und wenn du gefragt wirst, bestätigst du, dass deine Tante nicht gelogen hat.

Dann wartest du ab, denn bei der Verteilung des Nachlasses wird das verrechnet. Wenn dein Erbteil weniger als 5000 € beträgt, musst du den Unterschied natürlich an den Nachlass zahlen, damit er unter die anderen verteilt werden kann.

Jepp, musst du. Deinen eigenen Erbteil kannst du natürlich abziehen.


Maleficent666  24.04.2020, 14:18

Wenn die Tante lebt, wohl die Tochter des Verstorben, sind die Enkel doch nicht in der Erbfolge??

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utzal 
Beitragsersteller
 24.04.2020, 14:19
@Maleficent666

Meine Mutter (Schwester von Tante), ist auch nicht mehr hier. bei omas tod letztes jahr hab ich auch mitgeerbt

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archibaldesel  24.04.2020, 14:21
@Maleficent666

Die verstorbene Mutter ist ebenfalls gesetzliche Erbin, deren Erbteil auf ihre Kinder übergeht.

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DerHans  24.04.2020, 14:22
@Maleficent666

Die Kinder eines anderen verstorbenen Kindes des Erblassers, sind dessen Nacherben. und wären VOR den Geschwistern des Verstorbenen in der Erbfolge.

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