Schulden?

5 Antworten

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  1. hat man schon mal Miete da bezahlt? Oder kein Mal?
  2. Person A muss beweisen, dass Person B schuldet. Sagen reicht nicht.

fuckyourself069  01.07.2024, 11:46

Zu Erstens und Zweitens.

Also entweder das ist hier nach "Drehbuch" , oder die Zukunft ist im arsch.

Was soll da noch werden?

Halleluja

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fuckyourself069  01.07.2024, 11:30

Halleluja.

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BekommtjedeFrau  01.07.2024, 11:36
@Devilish387

ja, dann hat man einen guten Ansatz, dass sie mit Miete einverstanden war, wenn sie schon mal gezahlt hatte, dann könnte man schon fordern

Ja, mit den Dingen. Kommt auf die Sache an. Zeugen oder so.

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Devilish387 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:27
  1. ja hat sie
  2. und wie beweist sie das?
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  1. Das klärt man im Vorfeld mit dem Vermieter.
  2. Das macht man mit einem Kassenbon und dem Umstand, dass nun bei Person B die Lampen sind und kann bei Bedarf eingeklagt werden.

Devilish387 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:31
  1. vermieter wollte kein untermieter deswegen hat eine Person kein Mietvertrag.
  2. bei Person A sind die Lampen und die möchte trotzdem das Person B ein teil dafür zahlt.
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Eclair89  01.07.2024, 11:35
@Devilish387

Am Ende zählt nur der Mietvertrag. Wie will man denn am Ende noch was von dir fordern, was X-Monate zuvor nicht gefordert wurde und wo es nichts schriftliches zu gibt?

Ist doch ganz einfach, wenn Person A die noch hat: zurück geben und Geld wiederbekommen.

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Devilish387 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:39
@Eclair89

Person A möchte die Lampe behalten aber Geld von Person B

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Eclair89  01.07.2024, 11:42
@Devilish387

Das geht nicht. Dann erfüllt Person A ja auch nicht den zuvor geschlossenen Vertrag.

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1,) Fordern kannst du immer, aber du wirst es nicht bekommen. Im Nachhinein damit zu kommen, ist weder juristisch haltbar noch moralisch vertretbar.

2.) Person B hat keine Schulden. . Person A muss Person B die Lampen ja nicht verkaufen, wenn Person A das nicht möchte oder Person B die Lampen gar nicht will. Wo sollen dann Schulden sein?

Deine Frage ist leider völlig durcheinander. Ist der ausgezogene der Hauptmieter- durfte der überhaupt "untervermieten"?

Zum zweiten Teil das Gleiche! Ist Person A der Hauptmieter? Dann hat er/ sie für Beleuchtung zu sorgen.


Devilish387 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 11:33

Der ausgezogene ist nicht der Hauptmieter.

zum zweiten Teil hat nichts mit der wohnungsbeleuchtung zutun sondern einer einfachen Lampe.

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Bernd783  01.07.2024, 11:41
@Devilish387

Ok. Zum Ersten Teil der Frage, kommt es auf den Untermietvertrag an, ob dieser vorsieht, dass Mehrkosten, die entstehen, weil einer ausgezogen ist auf die Anderen umgelegt werden können.

Zum zweiten Teil: Nicht Du musst etwas beweisen! Derjenige, der von Dir Geld haben möchte, muss beweisen, dass es ihm zusteht.

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Devilish387 
Beitragsersteller
 01.07.2024, 12:05
@Bernd783

Einen Untermietvertrag wirde nicht geschlossen.

zum zweiten Teil: wie könnte man beweisen so etwas Audios , chatvetläufe ? Weil die kann man genauso gut fälschen.

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Eine Miete oder Kosten müssen im Vorfeld vereinbart werden. Im Nachhinein Kosten oder Miete zu verlangen, ist nicht klagefähig!