Schulden?
Moin,
- Frage: Wenn man man keine Mieterin sondern in einer Wohnung nur gemeldet ist. Kann nach auszug von dem Mitbewohner Miete gefordert werden für die Zeit in der er dort mit wohnte?
2 .Frage: Wenn Person A Geld für etwas verlangt Lampen etc. von Person B und möchte diese eintreiben wie beweist Person B das es nicht seine Schulden sind?
und kann Person das Gerichtlich einfordern?
Bedanke mich für jede Hilfreiche Antwort.
5 Antworten
- hat man schon mal Miete da bezahlt? Oder kein Mal?
- Person A muss beweisen, dass Person B schuldet. Sagen reicht nicht.
ja, dann hat man einen guten Ansatz, dass sie mit Miete einverstanden war, wenn sie schon mal gezahlt hatte, dann könnte man schon fordern
Ja, mit den Dingen. Kommt auf die Sache an. Zeugen oder so.
- Das klärt man im Vorfeld mit dem Vermieter.
- Das macht man mit einem Kassenbon und dem Umstand, dass nun bei Person B die Lampen sind und kann bei Bedarf eingeklagt werden.
- vermieter wollte kein untermieter deswegen hat eine Person kein Mietvertrag.
- bei Person A sind die Lampen und die möchte trotzdem das Person B ein teil dafür zahlt.
Am Ende zählt nur der Mietvertrag. Wie will man denn am Ende noch was von dir fordern, was X-Monate zuvor nicht gefordert wurde und wo es nichts schriftliches zu gibt?
Ist doch ganz einfach, wenn Person A die noch hat: zurück geben und Geld wiederbekommen.
Person A möchte die Lampe behalten aber Geld von Person B
Das geht nicht. Dann erfüllt Person A ja auch nicht den zuvor geschlossenen Vertrag.
1,) Fordern kannst du immer, aber du wirst es nicht bekommen. Im Nachhinein damit zu kommen, ist weder juristisch haltbar noch moralisch vertretbar.
2.) Person B hat keine Schulden. . Person A muss Person B die Lampen ja nicht verkaufen, wenn Person A das nicht möchte oder Person B die Lampen gar nicht will. Wo sollen dann Schulden sein?
Deine Frage ist leider völlig durcheinander. Ist der ausgezogene der Hauptmieter- durfte der überhaupt "untervermieten"?
Zum zweiten Teil das Gleiche! Ist Person A der Hauptmieter? Dann hat er/ sie für Beleuchtung zu sorgen.
Der ausgezogene ist nicht der Hauptmieter.
zum zweiten Teil hat nichts mit der wohnungsbeleuchtung zutun sondern einer einfachen Lampe.
Ok. Zum Ersten Teil der Frage, kommt es auf den Untermietvertrag an, ob dieser vorsieht, dass Mehrkosten, die entstehen, weil einer ausgezogen ist auf die Anderen umgelegt werden können.
Zum zweiten Teil: Nicht Du musst etwas beweisen! Derjenige, der von Dir Geld haben möchte, muss beweisen, dass es ihm zusteht.
Einen Untermietvertrag wirde nicht geschlossen.
zum zweiten Teil: wie könnte man beweisen so etwas Audios , chatvetläufe ? Weil die kann man genauso gut fälschen.
Eine Miete oder Kosten müssen im Vorfeld vereinbart werden. Im Nachhinein Kosten oder Miete zu verlangen, ist nicht klagefähig!
Zu Erstens und Zweitens.
Also entweder das ist hier nach "Drehbuch" , oder die Zukunft ist im arsch.
Was soll da noch werden?
Halleluja