Schulbefreiung kurz vor den Ferien?
Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich einer Schulbefreiung.
Vor ab mein Kind ist in der dritten Klasse und hat gute Note, mein Partner bekommt in den Sommerferien keinen Urlaub, ich bekomme nur bis grünen Donnerstag (Pflege halt) Urlaub. Daher wollte ich mein Kind für ca 2-3 Tage eher in die Osterferien gehen lassen, damit wir einen längeren Urlaub haben und nicht nur 4 Tage, alle anderen Tage sind ja Anreise und Abreise. Um das finanzielle geht es nicht.
Ich selbst bin eigentlich auch absolut gegen eine Befreiung, aber mein Kind muss leider sehr oft zurück stecken, da wir beide Vollzeit arbeiten gehen.
Haben wir eine Chance auf diese Tage?
4 Antworten
Sehr unwahrscheinlich, dass das genehmigt wird.
Und wenn ihr das ohne Genehmigung macht, kann erheblicher Ärger folgen.
1) Es besteht Schulpflicht
2) Wenn für dein Kind eine Ausnahme gemacht wird, dann würden alle Familien das fordern, denn wenn man ein paar Tage vor Ferienbeginn in den Urlaub startet, kann man sehr viel Geld sparen, weil alle Urlaubsreisen zum Ferienbeginn erheblich teurer werden.
Und dann wären die Schulen in den letzten Tagen vor den Ferien leer.
Um das zu verhindern, sind die Schulen da normalerweise sehr streng.
Und es ist sogar so, dass an vielen Flughäfen in den letzten Tagen vor Ferienbeginn die Bundespolizei kontrolliert, ob schulpflichtige Kinder verreisen.
Ihr könnt es selbstverständlich versuchen, bei der Schule den Antrag zu stellen, aber macht euch besser keine allzu großen Hoffnungen.
ich spreche erstmal mit der Klassenlehrerin, vielleicht kann sie mir etwas sagen.
Ich weiß von meiner Mama dass das früher ging, ich war wohl für 2 Wochen beurlaubt.
das mit dem Ärger und der Bundespolizei weiß ich.
wenn man das googlet kommen Seiten wo dann steht dass das bei bis zu 3 Tagen gehen würde und der Klassenlehrer das entscheiden könnte, dadrüber entscheidet der Schulleiter
In Deutschland herrscht Schulpflicht!
Vom ersten Tag des Schuljahres an bis zum letzten!
Ein elterlicher Urlaub ist kein Grund für eine Befreiung von der Schulpflicht!
Im Gegenteil! Sollte ein Kind durch eine vorgetäuschte krankheitsbedingte Entschuldigung mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten in den Urlaub fahren, so macht machen diese sich strafbar!
Und das ist auch gut so! Wenn man in der Schule Urlaubssonderwünsche einführte, gäbe es vor den Ferien nur noch eine Handvoll Schüler, die am Uneicht teilnehmen!
Insofern: Sonderurlaub für einen Schüler - ein No-Go!
Niemand hat etwas von einer Krankmeldung gesagt.
ich war selbst 12 Jahre in der Schule, das wir eine Schulpflicht haben, weiß ich. Ich habe auch geschrieben dass ich das nicht gut finde.
Ich weiß zum Beispiel dass das früher ging, da wurde ich auch für einen Urlaub für 2 Wochen beurlaubt, hat mir meine Mutter selbst gerade erzählt.
Ich wurde mal für 1 tag befreit mit begründung dass es eine einmalige sache ist. das war der letzte schultag vor ferien. und wenns bei euch 2 T sind sollte ggf auch gehen, wenn mans damit begründet dass das kind immer die nachsicht hat und ihr glaubt dass es doch sehr auf dem kind lasten würde wenn es diesmal auch nicht klappt wie erhofft.
Nein. Schulpflicht geht vor, die Befreiung darf hier grundsätzlich nicht erteilt werden.