Schuhe zurück geben, weil die Sohle sich löst?
Ich habe am 13.12.2014 Winterschuhe im Wert von 75,95 Euro gekauft. Nun habe ich heute bemerkt, dass sich die Sohle der Schuhe löst. Kann ich diese nun noch zurückgeben? Die Schuhe waren auch reduziert und auf meinem Kassenzettel steht, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist. Da wir hier sehr viel Schnee haben, habe ich sie in letzter Zeit natürlich immer getragen, aber ich finde nach nicht mal zwei Monaten kann es nicht sein, dass sie nun schon kaputt sind.
7 Antworten
auf meinem Kassenzettel steht, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.
Das gilt natürlich nicht bei Mängeln.
Bei einer halb abgelaufenen Sohle könntest Du sicherlich nicht reklamieren. Ich würde jedenfalls - wenn Du denn den Kassenzettel sogar noch hast - hingehen. Ich meine auch, dass das ganz schlechte Verarbeitung ist, wenn die Sohle sich löst.
Nach 2 Wochen ist Rückgabe ausgeschlossen aber ich würde trotzdem mal nachfragen. Bei reduzierter Ware ist es generell immer etwas komplizierter.
Mit dem Rückgaberecht aus dem Internethandel hat das nichts zu tun. Das ist eine Gewährleistungsangelegenheit.
Selbstverständlich dürfen auch Schuhe für 75,95 € sich nicht nach ein paar Wochen einfach auflösen. Du kannst sie reklamieren und wenn eine Reparatur nicht möglich ist, dein Geld zurück verlangen.
Das gilt auch für reduzierte Ware. Du willst sie ja nicht umtauschen, sondern verlangst einwandfreie Ware für dein gutes Geld
Du hast ein halbes Jahr Garantie und dann Anderthalb Jahre Gewährleistung.Im ersten halben Jahr muss der Händler dir beweisen das es dein verschulden war,dadurch dann der Mangel enstand.Bei der Gewährleistung bist du in der Beweispflicht.Ob die Ware reduziert ist oder nicht spielt hier keine Rolle.
Das ist in diesem Fall möglich! Nicht abwimmeln lassen!