Schuhe zurück geben, weil die Sohle sich löst?

7 Antworten

auf meinem Kassenzettel steht, dass reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen ist.

Das gilt natürlich nicht bei Mängeln.

Bei einer halb abgelaufenen Sohle könntest Du sicherlich nicht reklamieren. Ich würde jedenfalls - wenn Du denn den Kassenzettel sogar noch hast - hingehen. Ich meine auch, dass das ganz schlechte Verarbeitung ist, wenn die Sohle sich löst.

Nach 2 Wochen ist Rückgabe ausgeschlossen aber ich würde trotzdem mal nachfragen. Bei reduzierter Ware ist es generell immer etwas komplizierter.


DerHans  04.02.2015, 13:07

Mit dem Rückgaberecht aus dem Internethandel hat das nichts zu tun. Das ist eine Gewährleistungsangelegenheit.

Selbstverständlich dürfen auch Schuhe für 75,95 € sich nicht nach ein paar Wochen einfach auflösen. Du kannst sie reklamieren und wenn eine Reparatur nicht möglich ist, dein Geld zurück verlangen.

Das gilt auch für reduzierte Ware. Du willst sie ja nicht umtauschen, sondern verlangst einwandfreie Ware für dein gutes Geld

Du hast ein halbes Jahr Garantie und dann Anderthalb Jahre Gewährleistung.Im ersten halben Jahr muss der Händler dir beweisen das es dein verschulden war,dadurch dann der Mangel enstand.Bei der Gewährleistung bist du in der Beweispflicht.Ob die Ware reduziert ist oder nicht spielt hier keine Rolle.

Das ist in diesem Fall möglich! Nicht abwimmeln lassen!