Schuhe zurückgeben?

12 Antworten

So etwas ist ein Sachmangel, der auch ohne Originalverpackung behoben werden muss. Anders sieht es beim "Umtausch" wegen nicht gefallen aus. Da es sich hierbei nicht um verbrieftes Umtauschrecht handelt sondern von der Kulanz des Verkäufers abhängt, kann hier der fehlende Karton ein Grund sein, keinen Umtausch anzubieten.

Der Kassenzettel (notfalls auch ein Kontoauszug) reicht. Hauptsache, du kannst nachweisen, dass du die Schuhe in diesem Geschäft gekauft hast.

Es ist allerdings seltsam, dass die Größen an der Kasse nicht überprüft wurden. Ich habe auch mal Schuhe verkauft (noch zu DDR-Zeiten), da haben wir vor dem Kassieren immer überprüft, ob Größe und Chargen-Nummer übereinstimmen. Denn die Kunden stellten die Schuhe nach dem Probieren manchmal auch ins falsche Fach. Und bei unterschiedlichen Chargen-Nummern gibt es Farbabweichungen.

Der Kassenzettel reicht in diesem Fall, da der Fehler nicht bei dir liegt. Zudem wird sich das Personal sicherlich noch an dich erinnern. Erst mal freundlich drau zugehen. Sollte wiedererwartend sich das Personal stur stellen, dann hartnäckig bleiben. Kan es mir aber nicht vorstellen

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – persönliche Erfahrungen und spezielle Literatur

Der Kassenzettel ist wichtiger denke ich! Anhand dem wird man das andere ungleiche Paar finden und/oder sehen wann dir wer die Schuhe verkauft hat! Versuch es auf jeden fall so bald wie möglich, bevor man sich "nicht mehr erinnert!"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Warum willst du sie zurück geben? Das wird schwierig. Ich denke du hast Anspruch auf Tausch on die richtige Größe. Irgendwo müssen die Gegenstück sein.