Umtausch mit schlecht lesbaren Kassenzettel?

2 Antworten

Einem „Umtausch“ muss im Laden sowieso niemand zustimmen.

Bei einer Reklamation (Mängelrüge) sieht die Sache anders aus. Da würde dann sicher auch dieser Zettel akzeptiert. Zur Not kann man mit den lesbaren Informationen das Original des Kassenzettels rekonstruieren.


RoLeo 
Beitragsersteller
 10.09.2023, 22:20

Da habe ich mich wohl doof ausgedrückt. Es handelt sicher hier natürlich um eine Mängelrüge. (Verklebung der Sohle mangelhaft - Sohle locker). Und da dies ja in den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt müsste mir der Verkäufer ja nachweisen dass es nicht sein verschulden war. Soweit bin ich informiert. Daher danke für deine Antwort hinsichtlich der Rekonstruktion des Kassenzettels. Das ist schon einmal hilfreich.

Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Den kannst du nur mit Zustimmung des Vertragspartners rückgängig machen. Also entweder du bekommst Kulanz oder du kannst es vergessen.


RoLeo 
Beitragsersteller
 10.09.2023, 22:23

Da habe ich mich wohl doof ausgedrückt. Es handelt sicher hier natürlich um eine Mängelrüge. (Verklebung der Sohle mangelhaft - Sohle locker). Und da dies ja in den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt müsste mir der Verkäufer ja nachweisen dass es nicht sein verschulden war. Soweit bin ich informiert. Daher ist hier grundsätzlich erstmal definitiv keine Kulanz oder Zustimmung notwendig, da hier der Verkäufer in der Pflicht ist. Ich bin mir lediglich wegen dem nicht komplett lesbaren Kassenzettel unsicher, ob dieser als solcher durchgeht.