Umtausch mit schlecht lesbaren Kassenzettel?
Hallo zusammen,
ich möchte Schuhe bei Deichmann zurückgeben und frage mich gerade, ob ich im Recht bin.
Warum auch immer sind einige Sachen auf dem Kassenzettel nicht mehr zu lesen. Ich hatte ihn nur im Portmonnaie. Die Artikel sind wirklich nur zu erahnen. Beim Kauf der Schuhe hatte ich vorher schon ein anderes Paar umtauschen müssen und habe dafür die jetzt ebenfalls kaputten Schuhe mitgenommen. (beide Male Verklebung bei der Sohle gelöst. Sind einfach nur Hausschuhe). Daher kann man auf dem Kassenzettel erkennen, dass ich ein paar Cents wiederbekommen habe.
Außerdem sehr gut zu erkennen ist die Filliale, der Barcode, das Datum (14.07.), die Zeit, BonNr., VkSt, Kasse und eine Nummer für die Bed.
Muss die Filliale aufgrund der gut lesbaren Informationen einem Umtausch bzw. Rückgabe zustimmen? Oder können sie dies auch ablehnen, da man nicht alles lesen kann.
Ich weiß, es geht hier nicht um viel Geld. Aber ich sehe es einfach nicht ein.
Für Infos, wie die Rechtslage aussieht bin ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
2 Antworten
Einem „Umtausch“ muss im Laden sowieso niemand zustimmen.
Bei einer Reklamation (Mängelrüge) sieht die Sache anders aus. Da würde dann sicher auch dieser Zettel akzeptiert. Zur Not kann man mit den lesbaren Informationen das Original des Kassenzettels rekonstruieren.
Da habe ich mich wohl doof ausgedrückt. Es handelt sicher hier natürlich um eine Mängelrüge. (Verklebung der Sohle mangelhaft - Sohle locker). Und da dies ja in den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt müsste mir der Verkäufer ja nachweisen dass es nicht sein verschulden war. Soweit bin ich informiert. Daher danke für deine Antwort hinsichtlich der Rekonstruktion des Kassenzettels. Das ist schon einmal hilfreich.
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Den kannst du nur mit Zustimmung des Vertragspartners rückgängig machen. Also entweder du bekommst Kulanz oder du kannst es vergessen.
Da habe ich mich wohl doof ausgedrückt. Es handelt sicher hier natürlich um eine Mängelrüge. (Verklebung der Sohle mangelhaft - Sohle locker). Und da dies ja in den ersten 6 Monaten nach Kauf liegt müsste mir der Verkäufer ja nachweisen dass es nicht sein verschulden war. Soweit bin ich informiert. Daher ist hier grundsätzlich erstmal definitiv keine Kulanz oder Zustimmung notwendig, da hier der Verkäufer in der Pflicht ist. Ich bin mir lediglich wegen dem nicht komplett lesbaren Kassenzettel unsicher, ob dieser als solcher durchgeht.