Schuhreklamation (Reno)

7 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

bring sie zurück ,ein Versuch lohnt sich doch immer

Einen Versuch ist es wert,

allerdings wird es nicht einfach werden, die zu überzeugen, dass du nicht unsachgemäss in hohen Pfützen etc. spaziert bist, und sich durch diese Feuchtigkeit die Sohle gelöst hat


Aprilhexe 
Beitragsersteller
 16.12.2011, 07:50

naja...da es sich um einen Winterstiefel handelt, sollte er wohl auch dafür ausgestattet sein....nicht fürs Pfützenspringen, aber nasse Oberflächen

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ummjonas2  16.12.2011, 07:55
@Aprilhexe

Argumentation wäre nicht die meine, sondern die des Schuhgeschäftes

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und kann ich diese Schuhe zurückgeben?

Nein, dafür gibt es keinen Rechtsgrund :-O

Anfang November ein paar Winterstiefel gekauft. Nun löst sich bei den Schuhen das Fußbett von innen und es dringt Wasser von außen durch die Sohle. Zählt das noch zu einem so genannten Garantiefall

Das wäre ein Sachmangel n. § 434 BGB sofern händlerseits oder herstellerseits nicht nachgewiesen wird, das eine unsachgemäßer Gebrauch vorliegt, etwa die Stiefel als Gummistiefel verwendet wurden :-)

Dann wäre Nacherfüllung zu verlangen. Der Händler hat die Wahl auf Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch.

G imager761


outfreyn  16.12.2011, 09:09

Der Händler hat die Wahl auf Nachbesserung (Reparatur) oder Umtausch.

Nein. Das Wahlrecht hat nach § 439 (1) BGB der Käufer. Der Verkäufer kann davon nur abweichen, wenn die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung für ihn mit unzumutbarem Aufwand verbunden wäre.

Wenn von dem Schuh noch 20 Stück am Lager sind, gibt es imo keinen Grund, sie zunächst einzuschicken. Das kann er nach dem Austausch immer noch machen.

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Ich meine Ja, (ausser du hast sie falsch behandelt). Geh mit den Schuhen und dem Kassenzettel (wenn noch vorhanden) zu Reno an die Kasse und sage dass du sie umtauschen willst, wegen... Wird wahrscheinlich kein Problem sein.


imager761  16.12.2011, 08:43

sage dass du sie umtauschen willst, wegen... Wird wahrscheinlich kein Problem sein.

Das das Kulanzverhalten der Händler immer als Anspruchsgrund oder allgemeingültiger Ratschlag hergenommen wird :-(

G imager761

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Chris1480  16.12.2011, 12:27
@imager761

Wenn ich mitbekomme, dass ein Händler "Sch........." verkauft und dann hinterher nicht kulant ist, kaufe ich nie wieder bei ihm etwas ein. Abgesehen davon rate ich allen dann von einem Kauf bei disem Händler ab.

SCHUHE SIND ZUM LAUFEN GEDACHT UND NICHT; DASS SIE IN KÜRZESTER ZEIT KAPUTT GEHEN!

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das fällt unter die Gewährleistung. Du kannst sie umtauschen. Erst bei mehrfachen Reklamationen kannst Du das Geld zurück verlangen.


imager761  16.12.2011, 08:41

das fällt unter die Gewährleistung.

Was zu beweisen wäre :-(

Du kannst sie umtauschen.

Kann sie nicht. Der Händler hat gem. § 439 BGB das Recht, sie (kostenlos vom Hersteller) reparieren zu lasssen statt umzutauschen, wenn dass für ihn ein geringerer Aufwand (weniger Verlust) wäre :-O

G imager761

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Unwissen  16.12.2011, 11:14
@imager761

Ich muss hier imager761 korrigieren:

  1. Es greift eine Beweislastumkehr gem. § 476 BGB. Der beweis, dass ein Sachmangel an sich vorliegt ist unproblematisch möglich.
  2. Bzgl. des zweiten Punktes verweise auf outfreyn, der deine Antwort bereits entsprechend verbessert hat.
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