Schriftlicher Verweis gerechtfertigt?

5 Antworten

Der Ton macht die Musik…

Insofern kann man nur schwer beurteilen, wie respektlos Dein Sohn wirklich war, wenn man den Sachverhalt nur liest.

Grundsätzlich: Ich habe mich bei solchen Anlässen bei meinen Kindern nie aufgeregt, sondern war manchmal dankbar, dass sie auch von anderen gespiegelt bekommen, wenn sie rote Linien überschreiten. Da musste ich selbst nicht mehr viel sagen.

Wenn Du Dich gemeinsam mit Deinem Sohn über diesen Brief aufregst, dann gibst Du diese „Hilfe“ aus der Hand.


Kirsche139 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 09:36

Ja, da ist was dran, so hab ich das noch nicht betrachtet...

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Rufe per Telefon beim Schulministerium an und beschwere dich, wenn der Verweis nicht zurückgenommen wird, bist du leider gezwungen einen Anwalt einzuschalten und das vorm Gericht zu klären.

Zusätzlich werde ich mich an die Presse wenden und hier täglich anrufen, Mails schicken etc. und keine Ruhe geben bis der Verweis aufgehoben wurde.


Sportfitness  16.07.2024, 00:36
Der Bildungsauftrag der Schule in Deutschland

Der Bildungsauftrag der Schule in Deutschland ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Landesebene verankert. Die genauen Inhalte des Bildungsauftrags können daher von Bundesland zu Bundesland variieren.

Im Kern geht es aber darum, allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, ihre

  • Persönlichkeit zu entfalten,
  • ihre Talente und Fähigkeiten zu entwickeln,
  • sich Wissen und Kompetenzen anzueignen,
  • sich zu mündigen und verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern zu erziehen.

Der Bildungsauftrag umfasst dabei verschiedene Bereiche:

  • Wissensvermittlung: Die Schule vermittelt den Schülern grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten in verschiedenen Fächern wie Deutsch, Mathematik, Naturwissenschaften, Fremdsprachen und Gesellschaftswissenschaften.
  • Erziehung: Die Schule erzieht die Schüler zu einem verantwortungsvollen und respektvollen Umgang miteinander und mit der Umwelt. Sie fördert ihre sozialen und emotionalen Kompetenzen sowie ihre Fähigkeit zu kritischem Denken und zur selbstständigen Meinungsbildung.
  • Bildung: Die Schule bildet die Schüler zu eigenständigem Denken und Handeln heran. Sie fördert ihre Kreativität und ihre Fähigkeit, Probleme zu lösen.

Die Schule hat darüber hinaus den Auftrag, die Schüler auf die Anforderungen der Gesellschaft vorzubereiten. Dazu gehört unter anderem die Berufsorientierung und die Vorbereitung auf ein Studium.

Der Bildungsauftrag der Schule ist eine komplexe Aufgabe, die von allen Beteiligten mit Engagement und Verantwortung wahrgenommen werden muss. Dazu gehören neben den Lehrern auch die Eltern, die Schulleitung und die Schulträger.

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Sportfitness  16.07.2024, 00:39

Indem man einen Schüler einen Verweis gibt, kommt die Schule nicht Ihren Bildungsauftrag nicht weiter.

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Sportfitness  16.07.2024, 00:43
@Sportfitness

Dieses Verhalten des Lehrers und der Direktor, der den Verweis genehmigt hat, brauchen mal eine deutliche Ansage. Die Kindererziehung funktioniert anders.

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AthenaVER  16.07.2024, 00:52

Völlig über trieben, völlig überzogen und voll an allem Vorbei. Warum schickst du nicht noch einen Schlägertrupp los. SO löst man solche ganz sicher nicht

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Sportfitness  16.07.2024, 01:00
@AthenaVER

Die werden von unseren Steuergeldern bezahlt. Lehrer verdienen nicht schlecht.

Lehrer bekommen auch während der Schulferien ihr volles Gehalt ausbezahlt !

Dann sollen Sie sich auch beim Job reinhängen und nicht aus einer Mücke einen Elefanten machen.

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spelman  16.07.2024, 01:08

Na klar, Kind darf alles, Lehrer nichts, Achtung ist überbewertet: so bekommen wir tolle Bildungserfolge in der Schule. Nicht.

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Sportfitness  16.07.2024, 01:13
@spelman

Wenn mich ein Schüler mit Hallo und meinen Vornahmen grüßt, hätte ich kein Problem damit es zeigt sogar, dass der Schüler den Lehrer vertrauen tut.

War an einer Privaten Berufsschule da wollten alle Lehrer nur mit Vornahmen angeredet werden.

Deswegen ist das Verhalten Kindisch nach meiner Meinung.

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spelman  16.07.2024, 01:21
@Sportfitness

Wenn das an der Schule üblich ist, ist das etwas völlig anderes. Ich hätte nicht einmal ein Problem damit, wenn Lehrer geduzt werden - wenn das so üblich ist an der Schule oder dieser Lehrer das so eingeführt hat.

Im Normalfall werden Lehrer aber an Schulen gesiezt und mit Nachnamen angesprochen. Eine Anrede mit dem Vornamen ist wohl in der Regel eine bewusste Provokation und kein Vertrauensbeweis.

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Sportfitness  16.07.2024, 01:27
@spelman

Ein einziger Lehrer kann dies nicht. Gibt eine Schulordnung, die wird erstellt pro Schule

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spelman  16.07.2024, 01:33
@Sportfitness

Eigentlich nicht, da hast Du Recht. Ich hatte aber einen Lehrer, den ich privat geduzt habe, da er ein Freund der Familie war. Allerdings habe ich ihn in der Schule auch gesiezt.

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Sportfitness  16.07.2024, 01:45
@spelman

Die Schulordnung kann auch nicht in allen Punkten beliebig geschrieben werden. Bundesministerium muss beachtet werden geben bestimmte Sachen vor was die Schule an Regeln nicht ändern kann in Ihrer Hausordnung

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Sportfitness  16.07.2024, 01:51
@spelman

Ich habe einen Staatspreis Schule war immer langweilig. Ich bin in den Schulen fast vor Langweile durchgedreht.

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spelman  16.07.2024, 10:29
@Sportfitness

Hängt immer an den Lehrern. Ich hatte das Glück, ziemlich gute Lehrer zu haben. Ich war auch einmal eine kurze Zeit in einer anderen Schule (aus familiären Gründen), und dort wäre ich vermutlich eingegangen.

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Hier stellt sich die Gegenfrage, ob die Lehrerin selbst mit Deinem Sohn gesprochen und ihm mitgeteilt hat, dass sich das ihrer Auffassung nach nicht gehört und sie mit ihrem Nachnamen angesprochen werden möchte?

Also vielleicht keinen Widerspruch schreiben (Widerspruch ist im rechtlichen Sinne sowieso nicht zulässig), aber sich den Hinweis erlauben, dass die Lehrerin anstatt des Verweises auch das erzieherische Gespräch hätte suchen können. Wenn das Gespräch stattgefunden haben sollte, dann wäre der Verweis überflüssig gewesen. Zwei erzieherische Maßnahmen für ein Vergehen, sind nicht nur unsinnig, sondern - wenn ich richtig informiert bin - unzulässig.

Anhand des Bundeslandes NRW sei hier auf die Anwendung verschiedener pädagogischer Maßnahmen verwiesen. So oder ähnlich gelten diese in anderen BL auch.

https://www.bra.nrw.de/bildung-schule/schulrecht-schulorganisation/erzieherische-massnahmen-und-ordnungsmassnahmen-ss-53-schulgesetz-nrw

Gruß Matti


Kirsche139 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 10:59

Vielen Dank für die ausführliche Antwort und das Fachwissen. Hilft uns sehr weiter.

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Von Experte ACBRE bestätigt

Drüber hinwegsehen und die Sommerferien genießen. Beim nächsten Mal weiß er es anständig zu begrüßen. Aus Fehlern lernt man. ;)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – eBook -> Der Bildungswahnsinn und Ich

Kirsche139 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 09:36

Danke für deine Antwort

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Absolut nicht.


Kirsche139 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 10:58

Danke

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