Verweis ungültig?

6 Antworten

Schulrecht ist Ländersache. Die Zuständigkeit und das Verfahren variiert damit. Aufklärung darüber gibt das jeweilige Schulgesetz.

Zuerst einmal: der ist von meiner Kunstlehrerin und die spinnt ein bisschen

dieser Satz sagt schon einiges über dich aus. Wärst du mein Kind, würde ich dem Verweis sicherlich nicht widersprechen. Ich würde hoffen, dass er dir gut tut und du endlich lernst, dich zu benehmen!

außerdem weiß jeder Schüler dass die nicht mehr alle Tassen im Schrank hat

und hier wird es noch schlimmer. DU hast wohl nicht mehr alle Tassen im Schrank!

 hat sie mir dann einen Verweis gegeben weil ich angeblich unhöflich war

angeblich? Du erzählst hier "Die Lehrerin spinnt", "hat nicht mehr alle Tassen im Schrank"... und dann beschwerst du dich noch, wenn man dir vorwirft, dass du unhöflich bist? Lerne dich zu benehmen und akzeptiere die Strafe für dein unverschämtes Verhalten!

Was sind das nur für Eltern, die dagegen noch Widerspruch einlegen wollen... Wäre ich deine Mutter, ich würde dich fragen, ob du noch ganz rund läufst. Schon alleine das du sagst die Lehrerin spinnt ein bisschen zeugt davon, dass du null Respekt hast und der Verweis mit Sicherheit zurecht gegeben wurde.


Dsffr606 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 12:12

ich habe nicht gesagt, dass die Lehrerin spinnt, das hat meine Mama schon von ganz alleine gesagt. Diese Lehrerin verteilt Verweise wie Schulnoten, und viele Kolleginnen und Kollegen mögen sie auch nicht. Ich habe sehr viel Respekt, und meine Lehrerinnen und Lehrer bestätigen das auch jedes Mal im Elterngespräch, auch, dass ich jedes Mal höflich grüße. Ich hatte noch nie Probleme mit meinen Lehrern, bis auf diese Lehrkraft. Nach der Kunststunde hat meine ganze Klasse zu mir gesagt, was ich jetzt mache, weil eben diese Lehrerin so unfair ist. Erst vorletzte Woche gab es einen anderen, ähnlichen Fall in meiner Klasse, wo auch Widerspruch gegen Verweis eingelegt wurde. Und im Grunde geht es auch darum, dass meine Lehrerin mein Bild verloren hat, und mir unterstellt, ich hätte es nie abgegeben.

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Ja, der ist gültig.

Natürlich warst du unverschämt. Man diskutiert nicht mit Lehrern vor der gesamten Klasse. Solche Dinge klärer man unter vier Augen.

Lege gerne Widerspruch ein. Das wird dann abgewiesen und der Verweis bleibt bestehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrerin für Englisch und Spanisch

Dsffr606 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 12:09

Ich weiß schon-das kommt doof rüber was ich geschrieben habe aber wenn du Lehrerin kennen würdest und wüsstest, was jede Woche los ist weil wieder etwas anderes passiert ist, würdest du anders denken. Der Verweis ist total falsch formuliert, den es kommt so rüber, als ob ganz normal Unterricht gewesen wäre und ich einfach nur dumme Kommentare gegeben habe, und nach Ermahnung nicht aufgehört habe. Doch es gab wie gesagt eine Diskussion und ich bot auch an, das vor der Tür zu besprechen, weil die Lehrerin sich beschwert hat, dass die ganze Klasse dadurch gestört wird. Daraufhin erwiderte sie : was für eine Art von Annäherungsversuch ist das denn jetzt?

wie gesagt, die ist 64 Jahre alt und spinnt ein bisschen.

in dem Verweis steht: leider muss ich Ihnen mitteilen, dass ihr Sohn am Mittwoch trotz wiederholter Ermahnung den Unterricht mit unangemessene Bemerkungen gestört hat. Dadurch hat er sich selbst daran gehindert zu zeichnen.

dass die Situation ganz anders war und eine Diskussion stattgefunden hat, kommt in diesem Verweis gar nicht vor. Außerdem hat sie die ganze Zeit meine Erziehung infrage gestellt und auch behauptet, meine Grammatik sei total falsch und ich hätte von Anfang an gewusst, was ich im Kunstunterricht tun soll. außerdem bin ich der Meinung, sie sollte mir keinen Verweis für etwas geben, was sie selber macht. Sie hat mich auch ständig abgewürgt unterbrochen, und rum geschrieben. Ich war währenddessen die ganze Zeit ruhig, die ganze Klasse hat das auch mitbekommen. Eigentlich wollte ich auch zu einem Vertrauenslehrer in meiner Schule gehen, dieser war aber diese Woche nicht da. Diese Lehrerin verteilt Verweise wie Schulnoten, und viele Schülerinnen und Schüler beschweren sich darüber.

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LeWe23  06.07.2024, 12:12
@Dsffr606

Und? Es gibt immer Lehrer, über die sich viele Schüler beschweren. Meist sind das einfach strenge Lehrer, die bestimmte Regeln in ihrem Unterricht haben und diese durchsetzen. Da heißt es dann, die seien doof oder spinnen. Aber in Wahrheit stimmt das nicht. Sie kommen bei dne Kids nur nicht gut an, weil sie nicht locker sind und alles durchgehen lassen.

Du hast nicht mit der Lehrerin im Unterricht zu diskutieren! Das klärt man unter vier Augen! Da ist ein Unterbrechen völlig gerechtfertigt!

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Dsffr606 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 12:26
@LeWe23

Das ist ja das Problem. Ich habe der Lehrkraft angeboten, die Sache vor der Tür zu klären, weil sie sich beschwert hat, dass die Diskussion die Klasse stört. Daraufhin hat sie erwidert: „ was für eine Art von Annäherungsversuch ist das denn jetzt?“ außerdem hat sie meine gesamten Noten vor der gesamten Klasse preisgegeben, und mich als Rotzlöffel beschimpft. Das muss ich mir doch nicht gefallen lassen, oder? Ich habe alles versucht, um das Problem ruhig zu klären, aber sie hat immer abgelehnt, und wollte gar nichts dazu hören. das unterbrechen, ist auch mein geringstes Problem, denn sie hat auch meine Grammatik infrage gestellt, was gar nichts damit zu tun hat. Das Schlimmste ist jedoch, dass sie den Verweis dann so formuliert hat, als wäre es ganz normal Unterricht gewesen, und ich hätte die ganze Zeit einfach etwas unangemessen rein gerufen, weswegen sie mich ermahnt hat, dass ich jetzt ruhig sein soll, und ich das nicht wahr war. Aus dem Verweis geht nicht hervor, dass hier eine Diskussion stattgefunden hat. Außerdem ist meine gesamte Klasse der Meinung, der auch ich bin. Die Lehrerin hat bei jedem kleinen Ding sofort überreagiert, sie meinte, es wäre unhöflich, dass ich ihr das Bild nicht von alleine gebe. Daraufhin habe ich erwidert, dass ich davon ausgegangen bin, dass sie das Bild schon erhalten hat, weil ich es ihr schon gegeben habe. Höflich ist und auszugehen, dass sie das Bild schon erhalten hat.

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LeWe23  06.07.2024, 12:30
@Dsffr606

Nicht vor der Tür während des Unterrichts! NACH dem Unterricht oder in der Sprechstunde!

Junge, begreife bitte, dass dein Verhalten unter aller Sau war!

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Dsffr606 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 12:56
@LeWe23

War es eben nicht! Jeder meiner Klassenkameraden hat gesagt, dass ich stets höflich und ruhig war, sogar mein Klassenlehrer dem ich davon erzählt habe hat gesagt, er glaubt mir, denn er kennt diese Lehrerin und er kennt mich. Ich bin auch nach der Stunde zu ihr gegangen, sie hat mich ganz energisch abgewiesen und gemeint wenn ich nicht sofort gehe ist das Belästigung, wie gesagt, die hat überhaupt nicht mit sich reden lassen. Bitte hör auf, jemanden in Schutz zu nehmen oder jemandes Verhalten zu rechtfertigen, den du überhaupt nicht kennst. Ich wette, wenn du diese Lehrerin kennen würdest, dann würdest du anders sprechen. Und eine Sprechstunde gibt es bei der nicht, ich habe schon auf der Website von meiner Schule geschaut. Sie ist nur Kunstlehrerin und da stand Auf Wunsch der Lehrkraft stehen derzeit keine Sprechstunden zur Verfügung. Und du musst bitte zugeben: selbst wenn mein Verhalten falsch gewesen ist muss ich mich nicht als Rotzlöffel beschimpfen lassen, und sogar da bin ich ruhig geblieben. Ich hatte bisher noch nie Probleme mit meinen Lehrern und in der Schule bin ich auch gut. Also warum sollte ich ausgerechnet zu dieser Lehrerin unhöflich sein, das ganze Jahr war auch alles gut

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LeWe23  06.07.2024, 13:02
@Dsffr606

Und dennoch war DEIN Verhalten unter aller Sau, der Verweis ist gültig und gerechtfertigt!

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Dsffr606 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 13:07
@LeWe23

Warum eigentlich? Woher willst du wissen dass mein Verhalten unter aller Sau war? Ich bin sogesagt gar nicht zu Wort gekommen, da ich ja ständig unterbrochen wurde. Schon alleine dass ich da nicht trotzdem weiter geredet habe, zeugt doch schon von respektvollem Ungang. Woher willst du wissen wie ich mich verhalten habe?

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LeWe23  06.07.2024, 16:22
@Dsffr606

Weil du mit der Lehrerin diskutiert und ihr widersprochen hast!

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In Deutschland gibt's kein allgemeines Schulgesetz, das die Form von Verweisen regelt. Deswegen können die Regelungen von Bundesland zu Bundesland und sogar von Schule zu Schule unterschiedlich sein. 📚

Im Allgemeinen muss ein Verweis aber folgende Formvorschriften erfüllen:

* Schriftform: Der Verweis muss schriftlich sein. 📝

* Begründung: Der Verweis muss begründet sein. 📃

* Anhörung: Der Schüler muss vor Erteilung des Verweises angehört werden. 🗣️

* Unterschrift: Der Verweis muss von der Schulleitung oder einer anderen dazu befugten Person unterschrieben sein. 🖋️

Fehlt eine dieser Formvorschriften, kann der Verweis ungültig sein. ❌

In deinem konkreten Fall:

* Fehlende Unterschrift der Schulleitung: Wenn der Verweis tatsächlich nur von der Kunstlehrerin und nicht von der Schulleitung unterschrieben ist, kann das ein Formfehler sein, der den Verweis ungültig macht. ⚠️

Liebe Grüße 💌


Jurafuchs  06.07.2024, 11:59

Danke, ChatGPT. Wie so oft, völlig falsch.

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schonen  06.07.2024, 13:01
@Jurafuchs

Diese Antwort ist nicht „völlig falsch“ sondern ziemlich korrekt. Sie suggeriert allerdings einen „ungültigen“ Verweis; dies muss nicht zutreffen.

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Jurafuchs  06.07.2024, 13:10
@schonen

Nö, ich sehe eigentlich nichts was Korrekt ist an der Antwort.

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schonen  06.07.2024, 13:23
@Jurafuchs

Schul-/Verwaltungsrecht mag nicht so dein Ding sein. Für manche Bundesländer trifft die Antwort nahzu vollständig zu.

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Jurafuchs  06.07.2024, 13:51
@schonen

Und weil in manchen Bundesländern das zutrifft ist es eine allgemeine Antwort?

P.S.: zufälligerweise mache ich sowas beruflich. Aber das Recht allgemein nicht das Gebiet ist, ist ja nunmehr bekannt..

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schonen  06.07.2024, 14:14
@Jurafuchs

Du hast geschrieben, die Antwort sei „völlig falsch“. Das ist überhaupt nicht der Fall; eher – wie geschrieben – das Gegenteil.

Deine behauptete Beruflichkeit mag dann womöglich tatsächlich zufällig sowie als vermeintliches Argument völlig untauglich zu sein.

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LeWe23  06.07.2024, 12:03

Stimmt halt so nicht. Da hat ChatGTP mal wieder Unfug zusammengeschrieben.

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