Schriftliche Gesellenprüfung anlagenmechaniker shk nicht bestanden

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Hallo Geovanny1989 Schau Dir mal Prüfungsverordnung an. Verordnung über die Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik/zur Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Vom 24. Juni 2003 § 9 Gesellenprüfung/Abschlussprüfung Die Bearbeitung der Arbeitsaufgabe einschließlich der Dokumentation ist mit 70 vom Hundert und das Fachgespräch mit 30 vom Hundert zu gewichten. (10) Die Prüfung ist bestanden, wenn jeweils in den Prüfungsteilen A und B mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind. Weiterhin sind in zwei der Prüfungsbereiche mindestens ausreichende Leistungen zu erbringen. Werden die Prüfungsleistungen in einem der Prüfungsbereiche mit ungenügend bewertet, so ist die Prüfung nicht bestanden. Da ich mich nicht so auskenne in deinem Beruf,hoffe ich mal ich konnte ein bischen helfen Gruß Sherlock007